Aktuell: KKW-Havarie in Japan: Fragen und Antworten des ENSI

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Handelt es sich beim Unfall in Fukushima-Daiichi um einen Super-GAU wie bei Tschernobyl?
Sind die Kernkraftwerke in der Schweiz nicht dieselben wie die in Japan?
Was sind die stärksten Erdbeben, die in der Schweiz auftreten können?
Die japanischen Kernkraftwerke galten als gut gesichert gegen Erdbeben. Könnte auch in der Schweiz eine solche Katastrophe passieren?
Würde die Bevölkerung bei einem Unfall in einem Schweizer Kernkraftwerk ebenfalls evakuiert?
Warum ordnet das ENSI nicht sofort die Abstellung zumindest der älteren Kernkraftwerke in der Schweiz an?
 
Der Bund hat eine zentrale Webseite zu Fragen rund um den Reaktorunfall in Japan eingerichtet.
Fragen zum Thema Radioaktivität und mögliche radiologische Auswirkungen der Reaktorunfälle auf die Schweiz beantwortet das Bundesamt für Gesundheit: www.bag.admin.ch/aktuell
Fragen zum Thema Sicherheit von Reisen nach Japan beantwortet das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten: www.eda.admin.ch
 
Die aktuellen Medienmitteilungen des ENSI finden Sie hier
 
 
 
 
Handelt es sich beim Unfall in Fukushima-Daiichi um einen Super-GAU wie bei Tschernobyl?
In Fukushima-Daiichi kam es wie in Tschernobyl zu einem schweren nuklearen Unfall. Die beiden Fälle unterscheiden sich jedoch deutlich: In Tschernobyl geriet die nukleare Kettenreaktion ausser Kontrolle und es kam zu einem abrupten Leistungsanstieg um das Mehrhundertfache. Eine Dampfexplosion zerstörte das Dach des Reaktorgebäudes und radioaktive Stoffe in sehr grosser Menge wurden ungehindert in die Umgebung freigesetzt. Der Reaktor enthielt konstruktionsbedingt grosse Mengen Graphit, das sich entzündete. Der Brand sorgte dafür, dass Radioaktivität in grosse Höhen und über weite Strecken verfrachtet wurde.
In Fukushima-Daiichi wurden alle laufenden Reaktoren beim Erdbeben automatisch abgeschaltet, d.h. die nukleare Kettenreaktion wurde unterbrochen. Jedoch fiel nach kurzer Zeit die Notstromversorgung aus – Berichten zufolge wegen des Tsunamis. Die Kühlung der Reaktoren, die aufgrund der starken Radioaktivität auch nach dem Abschalten noch Wärme erzeugen, funktionierte ohne Strom nicht mehr. Mit mobilen Pumpen wurde versucht, Meerwasser in die Reaktoren einzuspeisen, was aber nur teilweise gelang. Wegen Überhitzung kam es zu einer Schädigung der Uranbrennelemente (partielle Kernschmelze). Wasserstoffgas, das sich unter solchen Bedingungen bildet, entzündete sich und führte zur Zerstörung der oberen Bereiche des Reaktorgebäudes. Mittlerweile muss auch davon ausgegangen werden, dass die Sicherheitsbehälter um die Reaktoren, die als Barriere gegen den Austritt von Radioaktivität dienen, beschädigt sind. Es wird Radioaktivität freigesetzt, bisher jedoch in weniger grossem Ausmass als in Tschernobyl.
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Sind die Kernkraftwerke in der Schweiz nicht dieselben wie die in Japan?

Das Kernkraftwerk Mühleberg ist von ähnlicher Bauart wie der Block 1 des Kernkraftwerks Fukushima-Daiichi, jedoch nicht identisch. Das Kernkraftwerk Mühleberg wurde kontinuierlich nachgerüstet, beispielsweise mit einem autarken, gebunkerten Notstandssystem, über das alle Schweizer Kernkraftwerke verfügen. Dieses schützt das Kernkraftwerk insbesondere gegen externe Gefahren wie Erdbeben, Überflutung und Flugzeugabsturz. Das Notstandssystem verfügt über zwei unabhängige Notkühlstränge mit eigenen Dieselgeneratoren zur Stromversorgung. Über den Nachrüststand des Kernkraftwerks Fukushima-Daiichi hat das ENSI keine Kenntnis.
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Was sind die stärksten Erdbeben, die in der Schweiz auftreten können?
Das stärkste bekannte Beben in der Schweiz fand 1356 in Basel statt. Es dürfte etwa hundert Mal schwächer gewesen sein als das Beben vom 11. März 2011 vor Japan. Ein Erdbeben der Magnitude 9, wie es am 11. März 2011 vor Japan auftrat, und eine Hochwasserwelle vom Ausmass des darauf folgenden Tsunamis kann für die Schweiz praktisch ausgeschlossen werden.
Unabhängig vom aktuellen Erdbeben hat das ENSI aber bereits 1999 von den Betreibern verlangt, die Erdbebengefährdung an den KKW-Standorten nach dem fortschrittlichsten Wissensstand neu zu bestimmen. Das ENSI hat die Ergebnisse dieser umfassenden und in dieser Art in Europa bisher einzigartigen Studie vor vier Jahren publiziert. Die Ergebnisse zeigen, dass die Erdbebengefährdung in der Vergangenheit unterschätzt wurde. Die Gefährdungen für Kernkraftwerke gehen jedoch weniger von starken, weit entfernten Erdbeben aus, sondern von mittleren Erdbeben einer Magnitude (Stärke) zwischen 5,5 und 6,5 in einer Entfernung von 10 bis 20 Kilometern. Auf der Basis dieser Erkenntnisse hat das ENSI für die Sicherheitsanalysen der Schweizer Kernkraftwerke neue, verschärfte Erdbebengefährdungsannahmen festgelegt. Die Kernkraftwerke wurden aufgefordert, ihre Erdbebensicherheit aufgrund der aktuellen Daten neu zu überprüfen und nötigenfalls Verbesserungsmassnahmen umzusetzen.
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Die japanischen Kernkraftwerke galten als gut gesichert gegen Erdbeben. Könnte auch in der Schweiz eine solche Katastrophe passieren?

Weil in der Schweiz schwere Erdbeben sehr viel seltener sind als in Japan – ein Erdbeben der Magnitude 9, wie es am Freitag Japan traf, und ein Hochwasserwelle vom Ausmass des darauf folgenden Tsunamis kann für die Schweiz praktisch ausgeschlossen werden – besteht kein Anlass zur Annahme einer akuten Gefährdung. Da alle schweizerischen Kernkraftwerke über autarke, gebunkerte Notstandssysteme verfügen, weisen sie weltweit gesehen einen sehr hohen Schutzgrad gegen externe Ereignisse wie Erdbeben und Überflutung auf.
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Würde die Bevölkerung bei einem Unfall in einem Schweizer Kernkraftwerk ebenfalls evakuiert?
Das oberste Ziel ist, das gesundheitliche Risiko der Bevölkerung bei einem Ereignis mit erhöhter Radioaktivität klein zu halten. Als erste Massnahme wird in der Schweiz der geschützte Aufenthalt im Haus, Keller oder Schutzraum umgesetzt. Eine horizontale Evakuation wird nur in Erwägung gezogen, wenn dafür ausreichend Zeit vorhanden wäre oder wenn nach dem Unfall die Bodenkontamination für einen Daueraufenthalt zu hoch wäre.
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Warum ordnet das ENSI nicht sofort die Abstellung zumindest der älteren Kernkraftwerke in der Schweiz an?

Die Ausserbetriebnahmeverordnung (SR 732.114.5) legt fest, unter welchen Kriterien Kernkraftwerke vorläufig abgestellt werden müssen. Diese Abschaltkriterien treffen heute auf keines der schweizerischen Kernkraftwerke zu. Es liegt deshalb kein technischer Grund vor, die Kernkraftwerke abzustellen. Das heisst das ENSI hat im Moment auch keine rechtliche Grundlage, um die vorläufige Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerks zu verlangen.
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Über Juerg Walter Meyer 405 Artikel
Geburtstag 22. November 1937 Geschlecht Männlich Interessiert an Männern und Frauen Sprachen Schwizerdütsch, Deutsch, Schweizer Französisch und Englisch Politische Einstellung Liberalismus Meine politischen Ansichten und Ziele:Förderung der, Forderung nach und Durchsetzung der Eigenverantwortlichkeit. Liberal, – der Staat ist jedoch kein Nachtwächterstaat. Post, öffentlicher Verkehr sind Staatsaufgaben; diese und andere Staatsaufgaben kann er delegieren – Kontrolle ist besser als Vertrauen. – Generell: K-Kommandieren, K-Kontrollieren, K-Korrigieren – unter Inkaufnahme dass man als unangenehm empfunden werden kann. – Unabhängige Justiz, die ihre Entscheide nach Erlangung der Rechtskraft auch durchsetzen kann; keine Einsparungen bei der Polizei. – öffentliche Schulen, dreigliedrige Oberstufe. Nur die besten gehen auf ein Gymnasium; Matur = Reifezeugnis für Studium; Studiengebühren an den Hochschulen und Universitäten – ausgebautes Stipendienwesen. Prüfen, welche Aufgaben des Staates dem BWLer-Massstab ausgesetzt werden können. „Gewinn“ ist nur ein Massstab für das Funktionieren eines Staatswesens. In gewissen Bereichen – Schulen – BWL-Einfluss wieder zurückfah Kontakt Nutzername rhoenblickjrgmr(Twitter) Facebook http://facebook.com/juergwalter.meyer Geschichte nach Jahren 1960 Hat einen Abschluss von ETH Zürich 1956 Hat begonnen hier zur Schule zu gehen: ETH Zürich 1950 Hat einen Abschluss von Realgymnasium 1937 Geboren am 22. November 1937