Parlamentarierinnen und Parlamentarier der FDP, der SVP mögen die Front wechseln – der Altersvorsorge „zu Liebe“, aus „Liebe zur Schweiz“!
Die beiden Räte müssen sich einigen. Gewisse Revisionen in unserer Altersvorsorge sind dringend und erlauben keinen Aufschub: Die Anhebung des AHV-Alters für Frauen auf 65 Jahre und die Reduktion des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent. Beide Anliegen sind schon in Volksabstimmungen abgelehnt worden. Es geht nur formal um einen Gegensatz zwischen Ständerat und Nationalrat. Die Fronten verlaufen zwischen CVP, BDP, Grünen und SP einerseits und der FDP mit der GLP im Schlepptau und der SVP anderseits, wobei deren Bauernvertreter – so ist zu hoffen – die Fronten noch wechseln werden. Auch die GLP möge sich ihre Position nochmals überlegen.
Wie die Gespräche in der Arena-Runde (Freitag, den 3.März) überzeugend aufgezeigt haben, ist der Ausgang einer Volksabstimmung ungewiss. Eine Vorlage, die die künftige AHV-und Pensionsbezüger nur benachteiligt, hat schlichtweg keine Chance – ohne Zückerchen geht es nicht. Die Frauen geben einen Vorteil – das (noch) um ein Jahr frühere Eintrittsalter in die AHV auf. Die Zahl der Frauen, die im Alter nur eine AHV-Rente erhalten ist relativ gross. Durch die Reduktion des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule sinken nach einer gewissen Übergangszeit alle zukünftigen Pensionen. Umfragen zeigen, dass die heute Erwerbstätigen – auch meine Söhne und Töchter – sich die gleiche Altersvorsorge wünschen wie wir „Alte“ – ich bin 80 – dies haben. Das ist leider u. a. des schwachen Euro wegen, der die Sparer und somit auch alle Lebensversicherungen und Pensionskassen höchst benachteiligt (u.a. Negativzinsen) unmöglich. Zudem geniessen wir noch den Vorteil, dass die Höhe unserer Pensionen nach dem Leistungsprimat festgelegt worden ist – heute gilt das Beitragsprimat. Es gibt also schon verschiedene Pensionierten“klassen“ – ein Einwand der GLP gegen die 70 Franken pro Monat für Neurentner der AHV. Die Generation der AHV- und Pensionenbezüger hat wacker dazu beigetragen, dass die Initiative auf eine generelle AHV-Erhöhung um CHF 100/Monat am 11.07.2016 mit 60,4% „Nein“ versenkt worden ist. Das ist aber kein „Nein“ die AHV-Erhöhung der Neurenter betreffend (Argument SVP). Die zusätzlichen 70 Fränkli pro Monat können nicht mit dem Aufschrei „Giesskannenprinzip“ (FDP) abgeschossen werden. Bei 1’000 Franken AHV bedeuten 70 Franken/Monat mehr eine Erhöhung um 7%, bei 2’000 jedoch nur noch eine solche um 3,5%. Zudem wird die AHV-Prämie um 0,3% angehoben. Im Gegensatz zum sozialen Deutschland haben wir keine Deckelung der AHV-Beiträge. Bei einem monatlichen Einkommen über 23’000 Franken macht die Prämienerhöhung um 0,3% mehr als 70 Franken aus. Natürlich, den 70 Franken haftet ein linkes Gschmäckli an: Jede Erhöhung um einen fixen Betrag statt um einen bestimmten Prozentwert verwischt Unterschiede. Die deutschen Gewerkschaften sind da geradezu Meister: keine Lohnrunde ohne einen fixen Betrag für alle – von der Reinmachefrau bis zum Direktor. Aber was soll’s – ich verstehe das als Zückerli, damit endlich zwei Probleme unserer Altersvorsorge aus dem Weg geräumt sind.