Peinlich – aber wahr: Die Europäische Union verweigert der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ihre Unterschrift. Würde hierzulande irgend jemand Gleiches der Schweiz anraten, er würde Zetermordio ernten, als Populist und Rechtsstaat-Verräter schärfstens disqualifiziert.
So wahr diese Unterschriftsverweigerung der EU ist, so beharrlich wird sie gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegen. Befohlen wurde der EU der Nicht-Beitritt zur EMRK durch den EU-Gerichtshof. Das Verbot entspringt dessen Dogma, dass es neben ihm kein gleichwertiges oder gar übergeordnetes Gericht geben darf – auch dann nicht, wenn dieses «bloss» für Menschenrechtsfragen höchste Autorität beansprucht.
Bekanntlich verlangt die EU von der Schweiz den Abschluss eines Rahmenvertrags (EU-Juncker tarnt ihn als «Freundschaftsvertrag»). Darin habe sich die Schweiz dem EU-Gerichtshof als oberstem, unanfechtbarem Justizorgan zu unterstellen, wenn Meinungsverschiedenheiten zur Auslegung bilateraler Verträge aufkommen.
Weil Unterwerfung unter fremde Richter dem Schweizer Souverän nicht zumutbar ist, zauberte Bundesrätin Doris Leuthard eine «Alternative» aus ihrem Hut: Das Efta-Gericht soll statt des EU-Gerichtshofs über die Schweiz Urteile fällen. Dort sei die Schweiz als Efta-Mitglied dabei. Nichts mehr von fremden Richtern…
Was Bundesrätin Leuthard da sagt, geht bedenklich an der Wahrheit vorbei: Ins dreiköpfige Efta-Gericht können ausschliesslich EWR-Mitglieder (Norwegen, Island, Liechtenstein) je einen Richter delegieren. Die Schweiz ist nicht dabei. Zwar ist der derzeitige Präsident Schweizer. Abgeordnet wurde er aber von Liechtenstein. Er vertritt die Interessen Liechtensteins in diesem Gericht, nicht die schweizerischen.
Warum dürfen nur EWR-Mitglieder Richter ins Efta-Gericht abordnen? Weil nur der EWR den EU-Gerichtshof als höchste Gerichtsautorität in Europa anerkennt. Richter aus EWR-Staaten sind damit in die von der EU zwingend vorgegebene Hierarchie eingebunden. Nur dank seiner Unterstellung unter den EU-Gerichtshof wird das Efta-Gericht von der EU geduldet.
Wenn Bundesrätin Leuthard diese Zweitrangigkeit des Efta-Gerichts unterschlägt, macht sie sich schlimmer Desinformation schuldig. Moderner: Sie verbreitet Fake News.