Deutsche Finanzämter, Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof beugen Recht – Nach der Ablehnung des Steuerabkommens



 
Rhoenblicks Kommentar:
Und wieder fasst die „Weltwoche“ ein heisses Eisen an, das – leider – in anderen Zeitungen praktisch nicht abgehandelt wird; über das somit in der Schweiz Unkenntnis besteht. Die schweizerischen Parlamentarier sind darüber zu orientieren, sonst ist es möglich, dass die die eigenen Landsleute schädigende Motion des Sozialdemokraten Fehr noch angenommen wird.
Die deutschen Finanzämter, Finanzgerichte und der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) sind unverfroren; sie kümmern sich einen Deut um das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz. Das wissen die Verantwortlichen im Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten (EDA) und im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) schon längst, aber sie verschweigen es, sie kuschen vor Deutschland! „Das Kaninchen vor der Schlange“ titelt zum Thema Steuerabkommen Schweiz-Deutschland die NZZ den Artikel von René Zeller (24.11.) in dem wörtlich steht; „Der Bundesrat agiert mit gebeugtem Rücken“; von Bittgängen ist die Rede, die „nicht geeignet sind das eidgenössische Rückgrat zu begradigen“. So verhält sich der Bundesrat, so verhält sich die eidgenössische Verwaltung immer, wo es um deutsche Anmassung geht.

Deutschland ist das einzige Land, das sich nicht an das mit der Schweiz ausgehandelte DBA hält.
Von den deutschen Finanzämtern bis zum Bundesfinanzhof wird auch der Art. 19 DBA konsequent missachtet. Durch geschickte Urteilsfällung verhindern die Deutschen die Anrufung des im DBA vorgesehenen Verständigungsverfahrens (Art. 26). In anderen Fällen hat sich der BFH in Wild-West-Manier über das Resultat der Verständigungsverhandlungen zwischen dem deutschen Bundesfinanzministerium (BMF) und dem EDF hinweggesetzt. Die Schweizer Kantone anderseits halten sich bei Deutschen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, korrekt und konsequent an das DBA. Wozu haben wir ein Departement für Finanzen, ein solches für auswärtige Angelegenheiten, wenn diese Schweizer, die vom deutschen Staat finanziell misshandelt, einfach im Regen stehen gelassen werden?
Gut, dass die Deutschen das Steuerabkommen selbst gefällt haben. Dieses hätte ein weiteres Betätigungsfeld deutscher Rechtswillkür geöffnet.
Die „NZZ“ spricht ihrerseits eine klare Sprache in Bezug auf das deutsche Verhalten gegenüber dem Steuerabkommen Schweiz – Deutschland und rügt den schweizerischen rückgratlosen Bundesrat.

Ich bin beiden Zeitungen sehr dankbar für ihre klare Darstellung der Lage.
Der Bundesrat und mit ihm seine Verwaltung müssen jetzt mit allen Mitteln gegen das Fehlverhalten der deutschen Finanzämter, Finanzgerichte und des deutschen Bundesfinanzhofes antreten.

 

Steuern: Lohn geht direkt an den deutschen Staat

„Weltwoche“ vom 22. November 2012, verfasst von Florian Schwab.
Link: http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2012-47/steuern-lohn-geht-direkt-an-den-deutschen-staat-die-weltwoche-ausgabe-472012.html
Auch Schweizer im Ausland profitieren von der ­Personenfreizügigkeit, heisst es. Wirklich?
Die Personenfreizügigkeit war für die Schweizer Lufthansa-Piloten eine gute Nachricht. Endlich brauchten sie keine deutsche Arbeitsgenehmigung mehr. Viele Schweizer Piloten verlegten ihren Wohnsitz in die Schweiz, wo ihre Familien leben, und behielten am Lufthansa-Sitz in Frankfurt lediglich ein sogenanntes Stand-by-Zimmer, um sich nach Interkontinentalflügen auszuruhen. Ihr Einkommen versteuerten sie fortan zu Hause.
Was zunächst eine Verbesserung mit sich brachte, entwickelte sich danach zu einem Albtraum. Der Grund: Den deutschen Steuerbehörden sind das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und die Personenfreizügigkeit egal, wenn es darum geht, die Kassen des Staates zu füllen.
Die Weltwoche hat den Fall zweier ­Familienväter aus der Deutschschweiz einge­sehen, die im Mai 2009 Post vom deutschen Finanzamt erhielten. Betreff: «Einleitung eines Steuerstrafverfahrens». Nennen wir die beiden Betroffenen Martin Kunz und Reto Scholl. Rückwirkend auf zehn Jahre sollten sie ihr in der Schweiz bereits ­versteuertes Einkommen in Deutschland noch einmal versteuern – ein Verstoss ­gegen das DBA. Das Finanzamt kundschaftete ihr Vermögen in der Schweiz aus und veranschlagte gross­zügig: Selbst der Handwerksbetrieb von Kunz’ Eltern wurde als Einkommens­quelle angenommen und «Aushilfstätigkeit für den elterlichen Betrieb» mit 5000 Euro jährlich veranschlagt. Auch die ­Verzinsung des Schweizer Bankkontos wurde grosszügig geschätzt.

Mit Zins (6 Prozent) und Zinseszins belief sich die Rechnung im Falle von Kunz auf 445 831.35 Euro, zahlbar innert dreissig Tagen. Er legte Einspruch ein, worauf ihm das Finanzamt für die Dauer des Verfahrens die Zahlung erliess. Nach zermürbenden Jahren musste der Staat schliesslich auf den Grossteil verzichten.

Es bleiben 1000 Euro

Weniger gut erging es Scholl. Obwohl sich die Fälle bis aufs Haar gleichen, nutzte ein anderes Finanzamt trotz hängiger Einsprache seinen Ermessensspielraum und veranlasste eine Lohnpfändung. Seither geht sein Lohn direkt an den deutschen Staat, bis auf etwas mehr als 1000 Euro. Unter diesen Bedingungen kann Scholl seiner Arbeit nicht mehr nachgehen. Er ist arbeitsunfähig, und die juristische Verteidigung ist teuer. An seiner Lage hat auch nichts geändert, dass das Finanzgericht des Bundeslandes Hessen im April 2012 in einem anderen Fall entschied, das Bestehen eines Standby-Zimmers begründe «keinen Wohnsitz in Deutschland».
Mehr als 75 500 Schweizer arbeiten in Deutschland, ein Teil von ihnen sind Grenz­gänger. Ihnen drohen unter Umständen ähnlich einschneidende steuerliche Pro­bleme. Sogar eine regelmässig genutzte Hotel­unterkunft in Deutschland kann sich als Steuerfalle erweisen.
In dem Zusammenhang ist es brisant, dass jüngst Nationalrat Hans-Jürg Fehr (SP) in einer Motion verlangte, dass die Schweiz dem Strassburger Übereinkommen für gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen beitreten möge. Der deutsche Staat könnte seine Steuern damit in der Schweiz durchsetzen und Vermögen in der Schweiz konfiszieren lassen.
Die Schweizer Piloten in Deutschland haben sich vor längerer Zeit zu einer Inte­ressengemeinschaft zusammengeschlossen, welche auch für Betroffene ausserhalb der Aviatik offensteht (igfbm@gmx.ch).
 

Das Kaninchen vor der Schlange

„NZZ“ vom 24. November 2012, verfasst von René Zeller.
Link: http://webpaper.nzz.ch/2012/11/24/meinung-und-debatte/JVRUX/das-kaninchen-vor-der-schlange
Muss die Schweiz umdenken, weil sich die giftige deutsche Opposition dem mit der Schweiz ausgehandelten Steuerabkommen widersetzt? Dazu besteht kein Anlass. Notwendig ist aber, dass die Landesregierung ihre Rolle als brave Bittstellerin abstreift.
Das innerdeutsche Hufgetrappel übertönt zurzeit vieles. In Berlin hat die Länderkammer gegen das mit der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen votiert. So sei es.
Wer meint, damit sei das ausgeklügelte Konzept einer Abgeltungssteuer schicklich beerdigt worden, liegt allerdings falsch. Richtig ist vielmehr, dass die Schweiz mit Grossbritannien und Österreich sinngemässe Abkommen abgeschlossen hat. Sie sind nach dem gleichen Muster aufgebaut wie der von der deutschen Opposition verschmähte Staatsvertrag. Wer in jenen Staaten steuerpflichtig ist und Vermögenswerte auf einer Schweizer Bank deponiert hat, soll diese regulär zuhanden seines Heimathafens versteuern. Der Mechanismus sieht vor, dass die von Banken und Eidgenössischer Steuerverwaltung zu vollziehende Besteuerung rückwirkend und auch künftig gilt. Grossbritannien und Österreich halten dieses Vorgehen für zielführend. Ergo treten die mit diesen beiden Ländern abgeschlossenen Steuerabkommen auf Anfang 2013 in Kraft. Das ist die positive Nachricht, die den in Berlin säbelrasselnd zelebrierten Starrsinn konterkariert.

 Ein Plebiszit hätte geholfen

Vergessen geht angesichts der oppositionellen Buhrufe aus Deutschland auch, dass an diesem Wochenende eigentlich der Schweizer Souverän am Zug gewesen wäre. Gegen alle drei Steuerabkommen war das Referendum angestrengt worden. Die schillernde Allianz aus Jungsozialisten, Legisten und Isolationisten brachte allerdings die notwendigen Unterschriften nicht fristgerecht zusammen. Das ist demokratiepolitisch bedauerlich, und zwar in dreifacher Hinsicht: Erstens haben mehrere Gemeindekanzleien bei der amtlichen Beglaubigung der Unterschriftenbögen in nicht entschuldbarer Weise geschlampt. Zweitens hätte ein Nein zum Referendum das Modell der Abgeltungssteuer gehärtet. Drittens wäre der Bundesrat bei einem positiven Volksentscheid mit gestärktem Rückgrat aus der direktdemokratischen Ausmarchung hervorgegangen.
Leider, muss man konstatieren, kam das Volk nicht zu Wort. Denn der Bundesrat agiert mit gebeugtem Rücken.
Was veranlasst die Schweizer Regierung, auf dem internationalen Parkett für die Abgeltungssteuer zu werben, als sei sie eine Bittstellerin? Die Schweiz hat ihre Hausaufgaben gemacht. Sie hat ein Steuermodell entwickelt, das tauglich ist. Zwar kritisieren notorische Besserwisser, es sei unwürdig, dass die Schweizer Banken künftig für fremde Steuervögte arbeiten müssten. Die Vorteile wiegen diesen Makel aber bei weitem auf. Die Schweiz löst das berechtigte Erfordernis ein, keine unversteuerten Gelder mehr in hiesigen Banktresoren zu dulden. Handkehrum erfüllt die Abgeltungssteuer den ebenso legitimen Anspruch auf Privatsphäre. Anders gesagt: Das Bankgeheimnis wird nicht vollends geschreddert.
Es ist lohnenswert, für eine solche Lösung zu kämpfen. Auch im Gegenwind, der von links bläst. Dass die Schweizer Genossen traditionsgemäss mit dem Bankgeheimnis nichts anfangen können, ist bekannt. Die sozialdemokratische Wortführerin Susanne Leutenegger Oberholzer spricht ebenso konsequent wie böswillig vom «Steuerhinterziehungs-Geheimnis» – als seien auf dem Finanzplatz Schweiz ausschliesslich Delinquenten tätig. Auch die Grünen sind den Banken nicht grün. Ein Faktum ist aber auch, dass weder der Gesetzgeber noch das Schweizervolk dem Bankgeheimnis die rote Karte gezeigt haben. Diese Realität muss dem Bundesrat als Richtschnur dienen. Im Inland und im Ausland.

 Den Polterern die Stirn bieten

Welches Vorgehen ist also geboten? Zunächst gilt es, im Machtpoker mit Deutschland die Proportionen zurechtzurücken. Die Anwürfe der sozialdemokratischen Polterer müssen benannt werden: Wer glaubt, von Hehlern gestohlene Bankdaten kaufen zu müssen, macht sich unglaubwürdig. In diese Kategorie einzuordnen ist der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Wer die Schweizer Banken kollektiv in den Dunstkreis der organisierten Kriminalität rückt, verspielt seinen politischen Kredit. Das gilt für den dreisten SPD-Chef Sigmar Gabriel. Im Vergleich zu ihm ist sein Parteifreund Peer Steinbrück ein Minnesänger, auch wenn er in die Schweiz reiste, um gegen ebendiese Schweiz für viele Fränkli Reden zu schwingen.
Wer nicht wie das Kaninchen vor der Schlange erstarren will, darf nicht permanent schweigen. Jedoch: Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf schweigt seit Monaten. Sie stellte sich offenkundig auf den Standpunkt, dass eine Intervention im Vorfeld der deutschen Entscheidfindung nicht opportun gewesen wäre. Das mag vielleicht zutreffen. Konsequenterweise hätte sie dann allerdings ihren Staatssekretär Michael Ambühl nicht nach Berlin schicken dürfen, um die Abgeltungssteuer vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags zu verteidigen. Auch der Bittgang des Schweizer Spitzendiplomaten nach Stuttgart war nicht geeignet, das eidgenössische Rückgrat zu begradigen. Dass man sich unter souveränen Staaten auf Augenhöhe begegnet, weiss man zumindest in Deutschland. Man stelle sich vor: Vertrauensleute von Angela Merkel oder Wolfgang Schäuble reisten nach Altdorf oder Glarus, um bei den dortigen Kantonsbehörden für ein deutsches Anliegen zu lobbyieren. Undenkbar.

 Bundesrat in der Brandung

Finanzministerin Widmer-Schlumpf ist immerhin zugutezuhalten, dass sie nach der Ratifizierung der Steuerabkommen durch die eidgenössischen Räte erklärte: «Es gibt keine Nachverhandlungen.» Daran wird sie zu messen sein.
Wie ein Fels in der deutschen Brandung steht die Schweizer Position leider nicht. An Gerüchten, dass gegenüber Berlin weitere Konzessionen gemacht werden könnten, fehlte es nicht. Die Bundespräsidentin hielt es nicht für nötig, solche Mutmassungen zu zerstreuen. Das kommunikative Vakuum auf politischer Seite veranlasste Wortführer der Wirtschaft, in die Rolle von «Regierungssprechern» zu schlüpfen: Economiesuisse-Direktor Pascal Gentinetta glaubt zu wissen, die Schweiz werde den eingeschlagenen Weg unabhängig von Deutschland weitergehen. Der Präsident der Bankiervereinigung, Patrick Odier, ist sich sicher, dass weitere Länder auf das Angebot der Abgeltungssteuer einsteigen würden. Ob die Abgeltungssteuer Zukunft hat, entscheiden allerdings nicht Bankenvertreter, sondern die Politik.
Finanzplatz Schweiz wohin? Das sinnvolle Konstrukt der Abgeltungssteuer bleibt vorerst auf Sand gebaut. Die Abkommen mit Grossbritannien und Österreich sind kein tragfähiges Fundament. Für die Schweizer Linke ist die Schleifung des Bankgeheimnisses unumgänglich. Für die Finanzminister der SPD-dominierten Länder steht fest, dass ein neues Abkommen ausgehandelt werden muss. Klar ist vorerst so viel: Wenn der Bundesrat gegenüber Deutschland einknickt, ist die Abgeltungssteuer Makulatur.
[Merkel], [Schäuble]
 

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Geburtstag 22. November 1937 Geschlecht Männlich Interessiert an Männern und Frauen Sprachen Schwizerdütsch, Deutsch, Schweizer Französisch und Englisch Politische Einstellung Liberalismus Meine politischen Ansichten und Ziele:Förderung der, Forderung nach und Durchsetzung der Eigenverantwortlichkeit. Liberal, – der Staat ist jedoch kein Nachtwächterstaat. Post, öffentlicher Verkehr sind Staatsaufgaben; diese und andere Staatsaufgaben kann er delegieren – Kontrolle ist besser als Vertrauen. – Generell: K-Kommandieren, K-Kontrollieren, K-Korrigieren – unter Inkaufnahme dass man als unangenehm empfunden werden kann. – Unabhängige Justiz, die ihre Entscheide nach Erlangung der Rechtskraft auch durchsetzen kann; keine Einsparungen bei der Polizei. – öffentliche Schulen, dreigliedrige Oberstufe. Nur die besten gehen auf ein Gymnasium; Matur = Reifezeugnis für Studium; Studiengebühren an den Hochschulen und Universitäten – ausgebautes Stipendienwesen. Prüfen, welche Aufgaben des Staates dem BWLer-Massstab ausgesetzt werden können. „Gewinn“ ist nur ein Massstab für das Funktionieren eines Staatswesens. In gewissen Bereichen – Schulen – BWL-Einfluss wieder zurückfah Kontakt Nutzername rhoenblickjrgmr(Twitter) Facebook http://facebook.com/juergwalter.meyer Geschichte nach Jahren 1960 Hat einen Abschluss von ETH Zürich 1956 Hat begonnen hier zur Schule zu gehen: ETH Zürich 1950 Hat einen Abschluss von Realgymnasium 1937 Geboren am 22. November 1937