Es brennt – Durchsetzungs-Initiative –
28. Februar 2016
Zitate aus, Hinweise auf:
„SRF“-Tagesschau; „20 Minuten“, „Aargauer Zeitung“, „Basellandschaftliche Zeitung“, „Blick“, „NZZ“, „Nordwestschweiz“; „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ);
„Die Weltwoche“.
Zur Einstimmung
I. „Die Utopie vom Leben jenseits der Grenze“ („Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) vom Montag, den 22.02.2016).
„Inzwischen haben die Menschen in Nigeria [in den ärmeren und armen Ländern] Fernsehen, und das Internet macht es möglich, dass junge Afrikaner und Afghanen [Asiaten] sich mit einem Mausklick anschauen können, wie die Europäer leben und wie ihre Schulen oder Krankenhäuser aussehen. … Die Menschen vergleichen ihr Leben nicht mehr mit dem ihrer Nachbarn sondern mit dem der wohlhabendsten Bewohner des Planeten. Die Migration ist die neue Revolution, vom Exodus des 21. Jahrhunderts getrieben, getragen von Einzelnen und Familien und inspiriert nicht von Zukunftsbildern, wie Ideologen [Hitler, Stalin] sie einst malten, sondern von den im Internet verbreiteten Bildern des Lebens jenseits der Grenze. Diese neue Revolution verspricht radikale Veränderungen. Und zu ihrem Erfolg ist sie weder auf Ideologien angewiesen noch auf politische Bewegungen oder Führer. Deshalb sollten wir uns nicht wundern, dass der Weg in die Europäische Union (EU) für viele im Elend lebende Menschen attraktiver ist als jede Utopie. Für immer mehr Menschen bedeutet Veränderung, nicht die Regierung zu wechseln, sondern das Land“.
Die Gutmenschen und Religiösen glauben, sie würden lauter Kriegsversehrte in die Schweiz holen.
Aber, der weitaus grösste Teil die „Flüchtlinge“ / „Asylanten“ sind Menschen, wie in diesen Zeilen beschrieben.
Wann soll das enden – ihr Gutmenschen? Wenn ihr nackt und arm seid? Oder wollt ihr das notwendige Geld bei den anderen „holen“?
-> Aus den Flüchtlingen, den Asylsuchenden werden im Sommaruga- / Gattiker-Regime zu einem grossen Prozentsatz Asylanten, also Ausländer, die in der Schweiz leben, die demnach von den entsprechenden Bestimmungen nach Parlament bzw. nach Durchsetzungs-initiative, bei deren Annahme erfasst werden.
Wir wollen das weder für uns noch für unsere Kinder
Es gibt immer Alternativen – ausser für das Gutmenschen-Vorbild Merkel, die in dieser Flut noch untergehen wird. Das wäre gut und heilsam.
Vgl.
„Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ), vom Montag, den 18.01.2016:
„Rechtsbruch oder gar nichts Besonderes?“
„Juristen streiten über die Verfassungsmässigkeit von Angela Merkels Flüchtlingspolitik. Der Versuch, notwendige Klarheit herzustellen wird aber von politischer Seite [Merkel und ihre Entourage] durch immer neue Unklarheiten und Unschärfen [mit Absicht] zunehmend erschwert.“
und
II. „Nordwestschweiz“, zuletzt aktualisiert am Freitag, den 29.01.2016 08:08 Uhr:
„Kriminelle Ausländer“
„Der Zahlensalat hat bald ein Ende: Wie viele kriminelle Ausländer werden ausgeschafft? Der Bund will zählen, wie vielen kriminellen Ausländern das Aufenthaltsrecht entzogen wird. Noch tut er es nicht.“ [Viel wichtiger wäre es zu wissen, wie viele Ausweisungen tatsächlich erfolgen]
„1. Warum gab es keine Statistik, wie sie nun die «Nordwestschweiz» erstellt hat? Weil kein Gesetz das vorschreibt. Diese Gesetzeslücke soll bald behoben werden: National- und Ständerat haben 2014 eine Motion des Luzerner SVP-Nationalrats Felix Müri angenommen, die eine solche Vollzugsstatistik fordert. Auch der Bundesrat empfahl die Motion zur Annahme. «Es ist interessant und wichtig, solche statistischen Angaben zu haben», sagte damals Simonetta Sommaruga. Gleichzeitig wies sie auf Mehrkosten hin: Die Statistik werde alle Kantone zusammen einen tiefen sechsstelligen Betrag kosten. Die Kantone warten nun darauf, dass der Bund für die Statistik klare Regeln festsetzt. Die Zahlen werden voraussichtlich über das Zentrale Migrationsinformationssystem (Zemis) erfasst, welches das Staatssekretariat für Migration (SEM) betreibt. Das SEM steht mitten in Abklärungen. …“.
Fazit
Es ist offensichtlich, dass Bundesrätin Sommaruga und Mario Gattiker vom Bundesamt für Migration (SEM) diese für die Abstimmung über die Durchsetzungs-Initiative wichtigen Zahlen nicht rechtzeitig liefern wollen.
Denn, es würde sich zeigen, dass praktisch keine Ausländer abgeschoben werden. Wenn die beiden es wollten, so könnten sie die Zahlen liefern.
Nächster Sonntag – 28.Februar 2016
Die Annahme der Durchsetzungs-Initiative ist für das Wohlergehen unseres Landes äusserst wichtig, ja notwendig,
Warum?
In der Schweiz sitzen und entscheiden in vielen Gerichten und auch Ämtern (z.B. Bundesamt für Migration im EJPD) – auf allen Ebenen – Frauen und Männer, die dem Mainstream
„Das Diktat der Falschen Toleranz“
(„NZZ“ vom Samstag; den 20. Februar 2016 (Feuilleton, Seite 21)
verfallen sind – im Volksmund: die „weiche Eier“ sind.
Zitat aus diesem „NZZ“-Artikel: „Sie, Studentinnen und Studenten der geistes- und
sozialwissenschaftlichen Fakultäten …“
[– nach dem Studium: Erzieherinnen und Erzieher, Psychologen und Psychiater und (offensichtlich, Quelle: „Die Weltwoche“) auch Richterinnen und Richter; leider auch Journalisten – ]
„… sind so sehr darauf erpicht, andere nicht zu verletzen, dass sie ihre eigenen Grundwerte und Normen nicht mehr mutig verteidigen können [wollen]. Viele vertreten aufgrund des eingeimpften Relativismus[-wahns] sogar die Überzeugung, solche Werte gar nicht mehr haben zu dürfen.“
Daher:
Ziehen wir die Konsequenzen
1) aus der eindeutig zu grosszügigen, überquellenden, angesichts der schweizweit stark zunehmenden Arbeitslosigkeit in der Industrie und in den Dienstleistungsbetrieben …
(„SRF“-Tagesschau vom Dienstag, den 09.02.2016 „Knapp 164‘000 Arbeitslose in der Schweiz“ und vom Samstag, den 13.02.2106 19:30 Uhr „Steigende Arbeitslosigkeit“)
… völlig unberechtigten, ja unvernünftigen Flüchtlingspolitik von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Herrn Mario Gattiker, Staatssekretär.
Die ‚Vierte Industrielle Revolution‘ (Thema am Weltwirtschaftsforum 2016 in Davos) wird vor allem in den Bereichen Massenarbeitslosigkeit auslösen, in die evtl. mit viel Mühe und Not Asylanten eingegliedert werden könnten.
Die „NZZ“ hat in der zweiten Jahreshälfte 2015 dargelegt, wie in bescheidenen aber auch gängigen Berufssparten die Zahl der Beschäftigten abnimmt und weiter abnehmen wird.
Frau Sommaruga und Herr Gattiker wollen uns mit Flüchtlingen / Asylanten zusätzliche Probleme bereiten, obschon wir von lauter sicheren Drittstaaten umgeben sind und nach dem
Dubliner-Übereinkommen, das in das Schengener-Abkommen eingebettet ist, gar keine Flüchtlinge aufnehmen müssen.
„Frau Merkel hat uns eingeladen“ – so das geflügelte Wort unter den Flüchtlingen.
Das wirkt sich aus auf unser Land aus, die Schweiz.
Wollen wir das?
Vgl.
a) „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) vom Montag, den 22.02.2016:
„Warum die Integration schwierig wird“
„Die grosse Mehrheit der Asylbewerber hat kaum schulische Bildung. 65 Prozent der Syrer erreichen nicht mal das Pisa-Grundniveau. Politik und Wirtschaft sollten sich keine Illusionen machen“.
Bundesrätin Sommaruga malte Wunschbilder. Sie wusste, dass das was sie in einer „SRF“-Tagesschau 2015 vorträgt, nicht der Realität entspricht.
Nach ihr hätten gut 30 Prozent der Syrer entweder eine Hochschulausbildung oder eine Maturität. Praktisch alle anderen Syrer hätten eine mehrjährige qualifizierte Berufstätigkeit.
Aber sie wollte gute Stimmung machen – vor der Abstimmung über die
„Durchsetzungs-Initiative“ am Sonntag, den 28. Februar 2016.
Der Autor der „F.A.Z“-Studie, Prof. Dr. Ludger Wollmann leitet das ifo-Zentrum für Bildungsökonomik am Münchner-Ifo-Institut und lehrt Volkswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
und
b) „Die Weltwoche“ Nr. 4, vom Donnerstag, den 28.01.2016“
„Direktimport in den Sozialstaat“ – „Wie viele Flüchtlinge vom Staat leben“
mehr als 80 Prozent / mehr als 4/5: zwischen 80 und 87 Prozent der ‚Anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen 2014‘ (Quelle: „Bundesamt für Statistik“).
Dies widerlegt eindrücklich die euphorischen, empathischen Schilderungen und Behauptungen von (damals) Bundespräsidentin Sommaruga in einer „SRF“-Tagesschau gegen Ende 2015.
NB:
In dergleichen Nummer schildert „Die Weltwoche“ einen – von sicher vielen Fällen – wie Schweizer „Flüchtlingen helfen“ wollen, von diesen aber nach Strich und Faden ausgetrickst werden. In diesem Fall läuft der bedauernswerte Rentner am Winterthurer-Sozialvorstand Nicolas Galladé (SP) auf; Galladé war schon beim Kebs-Fall Flaach involviert.
und
c) “NZZ“ – „Stellenabbau Schweiz“;
Liste;
Link: http://www.nzz.ch/suche?form[q]=stellenabbau+schweiz
-> “ungefähr 467 Ergebnisse” – beängstigend!
„FDP-Müllers Frontal-Angriff auf Asyl-Sommaruga – «Sie macht rein gar nichts!»
(„Blick“ vom 13.11.2015) „Wie viele Asylsuchende kommen in den nächsten Monaten in die Schweiz? [immer mehr!]
Die Gesuchszahlen steigen, Klarheit fehlt aber bis jetzt.
FDP-Chef Philipp Müller geht dennoch schon mal auf die Barrikaden und kritisiert die Politik von Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP) scharf.
„Sie [Frau Sommaruga] selbst sei das «Problem»“, findet er in einem «NZZ»-Interview.
Denn: «Sie macht einfach rein gar nichts. Im Gegenteil: Man öffnet die Türen, und es kommen täglich mehrere hundert Asylsuchende zu uns.»
„Dadurch würden sich «fatalerweise» das Asylwesen und die Personenfreizügigkeit vermischen …“
[2015 sind über Einhundertzehntausend [110‘000] Ausländer mehr in unser Land eingereist als ausgereist, bei steigender Arbeitslosigkeit und stagnierenden Löhnen]
… so Müller. «Weil Sommaruga im Asylwesen nicht härter einschreitet, kippt die Stimmung bei der Bevölkerung auch bei den Bilateralen und der Personenfreizügigkeit.» Die steigenden Flüchtlingszahlen sind FDP-Chef Philipp Müller ein Dorn im Auge. Er geht zum Frontalangriff auf Asylministerin Simonetta Sommaruga über. Auch auf die Frage, ob die Schweiz die Situation im Asylwesen im Griff habe, schlägt Müller harsche Töne an. «Sehen Sie, es wollen so viele Menschen in die Schweiz, es sind einfach zu viele.» Das Land könne nicht alle aufnehmen. «Ich muss sagen: Ich glaube nicht, dass wir es im Griff haben.»
Dadurch gibt Müller der SVP teilweise Recht, die vor den Wahlen mantrahaft ein «Asylchaos» beschworen hat.“
Kommentar
Die SVP hat bei den Nationalratswahlen am meisten Stimmen erreicht. Rund ein Drittel der wählenden Schweizer Frauen und Männer steht hinter der SVP.
Das war noch vor „Köln“, vor dem Versagen des Merkel-Regimes in der Flüchtlingslawine (Bild geprägt vom deutschen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, CDU), vor dem Auseinanderdriften der EU.
und
2) aus der falschen Beurteilung krimineller Ausländer – mit dem Herzen / gemäss der eigenen Ideologie statt mit dem Verstand durch Richterinnen und Richter bzw. durch die Gutachten schreibenden Psychologen und Psychiater!
Dazu: „Die Weltwoche“ Nr. 2, vom Donnerstag, den 14.01.2016:
„Richten gegen die Regeln“ – „Wachsende Willkür“ – hier vor allem das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen: „Es gibt Richter. die ihre Weltanschauung über den Volkswillen stellen, wenn sie entscheiden, wer in der Schweiz leben darf. Die eifernsten Rechtsverdreher finden sich ausgerechnet am grössten Gericht des Landes, dem Bundesverwaltungsgericht“.
Mit Foto werden aufgeführt: Walter Stöckli, Bendicht Tellenbach, Christa Luterbacher, Muriel Beck Kadima, Contessina Theis, Sylvie Cossy (in dieser Reihenfolge).
„Seit der Abschaffung des Landesverweisparagrafen 2006 finden nachsichtige Richter immer wieder neue Kniffe, um die Schwerkriminellen auf Kosten der Steuerzahle hierzubehalten.“ (Zitat von Roger Köppel; Nationalrat, Chefredaktor und Herausgeber der „Weltwoche“).
Im Januar 2016 sind fast so viele Flüchtlinge / Asylanten in unser Land eingereist, wie im ganzen ersten Quartal 2015.
Das verschweigt die „SRF“-Tagesschau vom 10.02.2016 „Starker Rückgang [das stimmt nicht] der Asylgesuche“ (in „Nachrichten Inland“ versteckt) vorsätzlich.
Richterinnen und Richter lassen sich immer wieder – zum Schaden unserer Gemeinschaft – “vom Herzen leiten“ und begegnen dem Täter oft mit mehr Empathie als dem Opfer; vor allem wenn es um „Härtefälle“ geht.
-> Da greift die Durchsetzungs-Initiative ein
Frau Merkel, die deutsche Bundeskanzlerin führt uns seit Monaten schon eindrucksvoll vor, was solche „Herzensentscheide“ für Chaos auslösen; welche mittel- und langfristigen Schäden sie, Frau Merkel dadurch der Gemeinschaft, der sie verantwortlich ist, zufügt, wie viel Leid und Unrecht sie dadurch auslöst.
Von einer aktuellen Fehleinschätzung des Delinquenten durch eine Richterin wird weiter unten berichtet.
Bitte, die Situation ist ernst
die schrecklichen Vorfälle in Köln und in anderen Städten erschrecken uns.
Wir haben keine Ängste, brauchen demnach weder Psychologen noch Psychiater. Wir sind mit Sorgen erfüllt.
Das Verhalten von Sommaruga und Gattiker sowie das von „Weichen Eiern“ in richterlichen, psychologischen / psychiatrischen Funktionen verlangen ein „Wehret den Anfängen“.
Warum?
Wir werden in der Schweiz immer mehr Ausländer aus völlig anderen Kulturkreisen haben, die – vor allem – unsere Frauen, unsere Mütter und Töchter als Freiwild verstehen, „um mit ihrer Sexualität zurecht zu kommen“.
Das ist in renommierten Zeitungen, wie der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom Donnerstag, den 18. Februar 2016 eindrücklich zu lesen: „Das sexuelle Elend der arabischen Welt“ – „In den Ländern Allahs herrscht ein krankes Verhältnis zur Frau und zum Begehren. Das muss jeder wissen, der über die Kölner Silvesternacht spricht und nicht naiv erscheinen will.“
Verfasser ist Kamel Daoud, geboren 1970 im algerischen Mesra, lebt und arbeitet als Journalist in Oran. Sein Roman „Der Fall Meursault – Eine Gegendarstellung“, in dem er die Handlung des Romans „Der Fremde“ von Albert Camus aus arabischer Sicht fortführt, ist auf Deutsch bei Kiepenheuer & Witsch erschienen (F.A.Z. vom Mittwoch, den 17. Februar 2016). Sein Text zu Köln erschien zuerst in „La Repubblica“.
Wegen Bundesrätin Sommaruga, die, zusammen mit Herrn Gattiker, nicht genug Ausländer – Flüchtlinge / Asylsuchende zu Asylanten machen kann, wächst auch bei uns diese Gefahr
„Die Weltwoche“ Nr. 2 vom 14. Januar 2016: „Kriminelle Ausländer in der Schweiz“, Seite 14 „Importierte Unsicherheit“:
Eine deutliche Zunahme der Kriminalfälle.
Es ist erwiesen – Bundesamt für Statistik – dass der Anteil der Ausländer, die kriminell sind, die verurteilt werden, gemessen an der Gesamtzahl der in der Schweiz lebenden Ausländer deutlich grösser ist, als der Anteil der Schweizer, der Deutschen, mit etwas höheren Werten der Anteil der Franzosen und Italiener, gemessen an der Gesamtzahl der Schweizer bzw. der Deutschen. bzw. der Franzosen und Italiener.
Vgl. auch „Landkarte des Verbrechens – Die Kriminalität in der Schweiz ist fest in ausländischer Hand“
Wie entscheiden, richten(!) unsere Richterinnen und Richter? (gleiche Nummer der
„Die Weltwoche“)
Wir wollen keine Überfremdung mit Kriminellen
Daher
Ein „Ja“ am kommenden Sonntag, 28. Februar für die Durchsetzungs-Initiative zum Wohle unseres Landes, unserer Frauen, Mütter und Töchter, zum Wohle unserer Kinder und Enkel …
Die Durchsetzungs-Initiative muss wortgetreu umgesetzt werden:
Gemäss folgender Liste müssen straffällige Ausländer [es werden immer mehr!] automatisch des Landes verwiesen werden:
„1 Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
I. Landesverweisung
1. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, unabhängig von der Höhe der Strafe aus dem Gebiet der Schweiz:
a. vorsätzliche Tötung (Art. 111 des Strafgesetzbuchs, StGB2), Mord (Art. 112 StGB), Totschlag (Art. 113 StGB);
b. schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB), Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB);
c. Einbruchsdelikt durch kumulative Erfüllung der Straftatbestände des Diebstahls (Art. 139 StGB), der Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) und des Hausfriedensbruchs (Art. 186 StGB);
d. qualifizierter Diebstahl (Art. 139 Ziff. 2 und 3 StGB), Raub (Art. 140 StGB), gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB), qualifizierte Erpressung (Art. 156 Ziff. 2, 3 und 4 StGB), gewerbsmässige Hehlerei (Art. 160 Ziff. 2 StGB);
e. Betrug (Art. 146 StGB) im Bereich der Sozialhilfe und der Sozialversicherungen sowie Sozialmissbrauch (Ziff. V.1);
f. Menschenhandel (Art. 182 StGB), qualifizierte Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 184 StGB), Geiselnahme (Art. 185 StGB);
g. sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB), Vergewaltigung (Art. 190 StGB), Schändung (Art. 191 StGB), Förderung der Prostitution (Art. 195 StGB);
h. Völkermord (Art. 264 StGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a StGB), Kriegsverbrechen (Art. 264b–264j StGB);
i. Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 2 oder 20 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 19513 (BetmG).
2. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, aus dem Gebiet der Schweiz, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre seit dem Entscheid bereits rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind:
a. einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Raufhandel (Art. 133 StGB), Angriff (Art. 134 StGB);
b. Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) in Verbindung mit Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) oder Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 StGB);
c. qualifizierte Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 2 StGB), gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 2 StGB), gewerbsmässiger Check- und Kreditkartenmissbrauch (Art. 148 Abs. 2 StGB), gewerbsmässiger Wucher (Art. 157 Ziff. 2 StGB);
d. Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183 StGB);
e. sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB), sexuelle Handlungen mit Abhängigen (Art. 188 Ziff. 1 StGB), sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten (Art. 192 StGB), Ausnützung der Notlage (Art. 193 StGB), Pornografie (Art. 197 Ziff. 3 StGB);
f. Brandstiftung (Art. 221 Abs. 1 und 2 StGB), vorsätzliche Verursachung einer Explosion (Art. 223 Ziff. 1 StGB), Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 StGB), Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 StGB); g. Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 StGB), Geldverfälschung (Art. 241 Abs. 1 StGB);
h. öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen (Art. 260quater StGB), Finanzierung des Terrorismus (Art. 260quinquies StGB);
i. Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB), Verweisungsbruch (Art. 291 StGB);
j. falsche Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 StGB), qualifizierte Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 StGB), falsches Zeugnis, falsches Gutachten, falsche Übersetzung (Art. 307 Abs. 1 und 2 StGB);
k. vorsätzliche Widerhandlung gegen Artikel 115 Absätze 1 und 2, 116 Absatz 3 oder 118 Absatz 3 des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 20054;
l. Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 1 oder 20 Absatz 1 BetmG.
3. Wurde innerhalb der letzten zehn Jahre ein Strafverfahren eröffnet, das im Zeitpunkt des Entscheids gemäss Ziffer 2 noch nicht abgeschlossen ist, so wird die Landesverweisung ausgesprochen, sobald die betroffene Person rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden ist.
4. Von einer Landesverweisung kann abgesehen werden, wenn die Tat in entschuldbarer Notwehr (Art. 16 StGB) oder in entschuldbarem Notstand (Art. 18 StGB) begangen wird.“
Diese Liste aus dem Text der ‚Durchsetzungs-Initiative‚ entspricht in etwa der Liste die das Parlament bei der Behandlung der von Volk und Ständen angenommenen ‚Ausschaffungs-Initiative‘ beschlossen hat.
Entscheidend ist die Forderung der ‚Durchsetzungs-Initiative‘, die vom Parlament beschlossene „Härtefallklausel“, die der Willkür und Ungerechtigkeit und ewigen Verfahren Tür und Tor öffnet, zu beseitigen.
Willkür, Ungerechtigkeit der „Härte“fallklausel?
Diese Richterin, dieses Gericht verhält sich weich, jenes Gericht aber hart – hier wirkt die „Härte“fallklausel, dort aber nicht. Also appelliert „dort“ über alle Instanzen, auch bei ihm müsse die „Härte“fallklausel berücksichtigt werden.
Kriminelle Ausländer – aktuelle Beispiele:
Fehlentscheide des
‚Staatsekretariates für Migration‘ bzw. einer Richterin
1. „Aargauer Zeitung“ zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 28.01.2016 13:02: „Fataler Fehlentscheid“ – „Basler Zoll liess [musste] ausgeschafften Verbrecher aus dem Aargau [auf Weisung des Staatssekretariats für Migration] einreisen [einreisen lassen].“
„20 Minuten“ vom Donnerstag, den 28.01.2016 13:20: „Ausweisung, Rückkehr, Einbruch [Überfall]“
Burim K., kosovarischer Gewaltverbrecher wird nach Straftat ausgeschafft.
Dank dem Staatssekretariat für Migration (SEM) kann er 2015 – ohne Reisepass, ohne Schengen-Visum – dennoch wieder in die Schweiz einreisen: „er müsse wegen einer medizinischen Abklärung in die Schweiz einreisen“.
Er überfällt in der Folge in Döttingen (AG) maskiert und bewaffnet eine Denner-Filiale.
Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.
Wird in ihm ein Härtefall gesehen, kann Burim K. nach Absitzen der Strafe in der Schweiz bleiben. Chancen hat er allemal.
Das SEM erklärt: Trotz Einreisverbot kann eine Person aus humanitären Gründen oder anderen wichtigen Gründen wieder in die Schweiz einreisen.
Sie muss beim SEM eine Einreisebewilligung beantragen. Solche Gesuche gibt es. [!]Zahlen sind nicht bekannt[!].
(Quelle. „Basellandschaftliche Zeitung“)
und
2. „Blick“, vom 11.02.2016, aktualisiert am 12.02.2016: „Sex-Verbrecher Hassan Kiko (27) – Diese Richterin liess ihn laufen“
„MÜNCHWILEN TG – Seine Sex-Akte ist lang. Mindestens drei sexuelle Übergriffe gehen auf das Konto des flüchtigen Häftlings Hassan Kiko (27). Mit einer Sicherheitshaft hätte eine Straftat verhindert werden können.“ „Seit Anfang Woche ist der verurteilte Vergewaltiger Hassan Kiko (27) auf der Flucht. Wärterin Angela Magdici (32) öffnete im Gefängnis Limmattal seine Zellentür. Sie war nicht die erste Frau, die den Sex-Täter laufen liess.“
Nein, die erste Frau, die Hassan Kiko laufen liess war Richterin Nina Schüler-Widmer aus Braunau [am Inn, Österreich?] (42) vom Bezirksgericht Münchwilen TG; siehe FDP.Die Liberalen Münchwilen, http://www.fdp-muenchwilen.ch/. Frau Nina Schüler-Widmer steht am kommenden Sonntag. 28.02. zur Wiederwahl als Richterin im Bezirksgericht Münchwilen (TG).
Weiter im „Blick“: „Richterin Nina Schüler (42) vom Bezirksgericht Münchwilen TG hätte 2014 die Chance gehabt, Kiko in Sicherheitshaft zu nehmen.“
[„Hassan Kiko, Syrer, seit 2010 als inzwischen anerkannter Flüchtling – zuständig: Mario Gattiker, Staatssekretariat für Migration im EJPD – in der Schweiz lebend, habe nicht nur erstaunlich gut Deutsch gesprochen, er habe sich auch sehr eloquent ausgedrückt. Quelle: „Die Weltwoche“].
„Sie [Richterin Nina Schüler-Widmer“] wusste damals von zwei sexuellen Übergriffen des heute 27-Jährigen. Trotzdem liess sie ihn auf freiem Fuss. Im Mai 2014 beurteilte Schüler den Fall. Kiko hatte 2012 eine damals 19-jährige Schweizerin zu sich in die Asylunterkunft in Eschlikon TG gelockt und sie zu Oralsex gezwungen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: versuchte Vergewaltigung und sexuelle Nötigung.
Noch bevor der Fall verhandelt wurde, schlug Kiko wieder zu. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat verurteilte ihn wegen eines ähnlichen Delikts per Strafbefehl und informierte die Thurgauer Kollegen.
Die dortige Staatsanwaltschaft konnte zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr reagieren. «Als wir den Strafbefehl von den Zürchern erhielten, hatten wir unsere Anklage bereits erhoben.
Sobald die Anklage beim Gericht eingereicht ist, ist das Gericht dafür verantwortlich, die Sicherheitshaft anzuordnen», sagt Stefan Haffter, Mediensprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft. «Die verfahrensleitende Vorsitzende wurde zeitnah über den Strafbefehl informiert. Am 12. Mai 2014 haben wir den Strafbefehl ans Bezirksgericht Münchwilen weitergeleitet.» Rund 10 Tage vor Verhandlungsbeginn wusste Richterin Nina Schüler also von einem zweiten sexuellen Übergriff.
Eine Sicherheitshaft, um die Gesellschaft vor Kiko zu schützen, ordnete sie dennoch nicht an.
In einer Stellungnahme an BLICK gibt Richterin Schüler den Ball zurück an die Staatsanwaltschaft.
Diese habe keine Sicherheitshaft beantragt. Und sowieso seien die Voraussetzungen für eine solche nicht gegeben gewesen. «Der Strafbefehl war einerseits nicht rechtskräftig. Andererseits braucht es gemäss Lehre mindestens zwei gleiche oder ähnliche Vortaten für die Anordnung von Präventivhaft», so Schüler.
Diese Begründung mutet seltsam an. Auch im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat ging es um den Vorwurf der sexuellen Belästigung. Zudem waren sich die beiden Fälle sehr ähnlich, wie BLICK aus gut unterrichteter Quelle weiss.
Richterin Schüler bestreitet diese Parallelen: «Konkret hatte der Angeklagte eine Kundin in einem Coiffeursalon unter anderem unzüchtig betastet.»
Zwar verurteilte das Bezirksgericht Münchwilen Hassan Kiko im Juni 2014 wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung unbedingt zu 42 Monaten Haft (das Urteil ist inzwischen rechtskräftig).“
Vgl.
„Die Weltwoche“ Nr. 7 vom 18.02.2016. „Die Ausbrecherin“:„ Es gibt Frauen, die verlorene Seelen retten wollen“ und „Auffällig ist, dass die Frauen ihre Schützlinge wie mit Krallen und Zähnen verteidigen.“
Fazit:
„Bevor Kiko allerdings in Strafvollzug genommen werden konnte, vergewaltigte er in Schlieren ZH ein 15-jähriges Mädchen. Eine Sicherheitshaft angeordnet von Frau Nina Schüler-Widmer, lic. iur.,. Berufsrichterin am Bezirksgericht Münchwilen (TG), in Eschlikon (TG) hätte dies verhindert.“ („Blick“)
Genau hier setzt die Durchsetzung-Initiative an
Richter fällen entweder keinen Entscheid / ordnen keine Massnahme an oder sie „richten gegen die Regeln“ – entweder sind sie überfordert oder zu „weich, zu verständnisvoll und sie genügen ihrer Aufgabe nicht: Sie „Richten gegen die Regeln“ („Die Weltwoche“).
Sicher nicht oft – aber genau diese Fälle haben verheerende Wirkung, schädigen Menschen, bringen die Gerichte ins Zwielicht.
Genau das wird die Verwässerung der Ausschaffungsinitiative durch die Mehrheit des Parlamentes – die FDP.Die Liberalen waren führend – bewirken; „sozial fühlende“ (Frau Nina Schüler-Widmer?) Richterinnen und Richter werden immer einen Grund finden, die „Härtefallklausel“ anzuwenden.
Dass dem schon so ist rapportiert „Die Weltwoche“ Nr. 2 von 14. Januar 2016 unter dem Titel „Richten gegen die Regeln“.
Es sei an den eingangs zitierten „NZZ“-Artikel
„Das DIKTAT der FALSCHEN TOLERANZ“ erinnert: „Sie, Studentinnen und Studenten der geistes- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten …“
– nachher: Erzieherinnen und Erzieher, Psychologen und Psychiater, Journalisten und (offensichtlich, Quelle: „Die Weltwoche“) auch Richterinnen und Richter –
„… sind so sehr darauf erpicht, andere nicht zu verletzen, dass sie ihre eigenen Grundwerte und Normen nicht mehr mutig verteidigen können [wollen]. Viele vertreten aufgrund des eingeimpften Relativismus[-wahns] sogar die Überzeugung, solche Werte gar nicht mehr haben zu dürfen.“
Im Vorfeld der Fasnacht gibt die Luzerner Kantonsregierung einen Flyer für Fasnachts-Besucher heraus, in dem sie Verhaltensregeln auch zum zwischengeschlechtlichen Dialog formuliert.
Prompt meinen „Flüchtlinge (Schweizer Gutmenschen?) im Kanton Luzern“, sie müssten einen Offenen Brief verfassen, in dem sie der Regierung kränkendes und rassistisches Verhalten vorwerfen. (vgl. „F.A.Z.“-Artikel: „Das sexuelle Elend der arabischen Welt“).
Ein Süleyman Özbayhan meint vor der „SRF“-Tagesschau-Kamera (Ausstrahlung „SRF“-Tagesschau vom Samstag, den 06.02.2016: „Widerstand gegen Flüchtlings-Knigge in Luzern“) der besorgten (Köln usw.) Luzerner Regierung den abgegriffenen Vorwurf des Generalverdachts – „alle in einen Topf“ – vorwerfen zu können.
In der gleichen „SRF“-Tagesschau wird erzählt, wie das freiwillige Engagement von Schweizern stark zugenommen habe: 20 junge Flüchtlinge / Asylanten können in einem Fussballclub mit dem Ball spielen – 20 bei rund 40‘000 „Eingereisten“ allein 2015.
Das Schweizer Fernsehen bemüht sich immer wieder freundliche Bilder zu malen:
– Ein junger Lehrling aus dem Balkan wird beim Fondue-Essen integriert;
– junge Flüchtlinge / Asylanten tanzen um einen Weihnachtsbaum;
– auf dem Glaubenberg hat es nicht nur Flüchtlinge / Asylanten sondern auch jugendliche Skifahrer, usw.
Das ist simple Stimmungsmache vor der Abstimmung über die Durchsetzungs-Initiative am Sonntag, den 28. Februar 2016 – aus der „Küche Gattiker“?
„Unsere Strafjustiz wirkt für viele Kriminelle, die aus ganz anderen Kulturen kommen, eher einladend als abschreckend. Man will sich nicht ausmalen, was einem Araber passiert, wenn er in seiner Heimat vergewaltigt oder raubt. Unser Strafvollzug mutet dagegen geradezu paradiesisch an.“ (Zitat Roger Köppel: Nationalrat, Chefredaktor und Herausgeber der „Weltwoche“).
Gegner-Geschwätz von Prominenten
Bundesrichter Thomas Stadelmann von der CVP: behauptet in einer Zeitung, dass der Strafautomatismus ohne Einzelfallprüfung für die Schweiz einen Rückfall in deutsche Verhältnisse unter Hitler bedeutet.
Dazu ZH-Nationalrat Roger Köppel von der SVP; Chefredaktor und Herausgeber der „Weltwoche“: „Auf welchem Planet lebt dieser Jurist? Bei massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen im Strassenverkehr oder bei Zweitwohnungen in den Alpen wird in der Schweiz längst ohne Ansehen des Einzelfalls automatisch geurteilt und bestraft – auch vom Bundesgericht.“
Der völlig abwegige Vergleich von Bundesrichter Thomas Stadelmann, der Durchsetzungs-Initiative mit dem Naziregime führt dazu, dass in den letzten Tagen vor der Abstimmung Plakate von Gegnern der Vorlage auftauchen, die ein Hakenkreuz tragen.
„SRF“-Tagesschau vom Montag, den 22.02.2016 19:30 Uhr
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FDP-Ständerat Andrea Caroni, Jurist (AR): Ein vorbestrafter Ausländer werde bereits dann brutal ausgeschafft, wenn er aus dem Garten seines Nachbarn lediglich einen Apfel klaue.
Dazu ZH-Nationalrat Roger Köppel von der SVP; Chefredaktor und Herausgeber der „Weltwoche“: „Vielleicht muss man Elite-US-Universität [Harvard] besucht haben, um solchen Unsinn zu verbreiten. Ständerat Caroni soll doch aus der jüngeren Schweizer Rechtsgeschichte eine konkreten Fall vorlegen, in dem der vorsätzliche Diebstahl eines Apfels aus dem Garten des Nachbarn zu einer rechtskräftigen Verurteilung führte“.