Gesetzliche muslimische Feiertage?

Rhoenblicks Kommentar:
Das geht auch uns Schweizer an. Meiner Ansicht nach sollen Muslime wie Juden gesetzlich anerkannte Feiertage haben. Wie das zurzeit in Schule und Arbeit geregelt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich habe einzig den Hinweis gefunden, dass unsere Armee und der Zivilschutz den besonderen Anliegen der muslimischen und jüdischen Dienstpflichtigen viel Verständnis entgegenbringt. In den meisten Fällen sollen jüdische und islamische Armee- und Zivilschutzangehörige ihren religiösen Pflichten während des Dienstes nachkommen können.

 Muslime fordern eigene gesetzliche Feiertage in Deutschland

t-online, vom 28.03.2013, 13:30 Uhr; Quellen. dpa, dapd, AFP
Link: http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_62759078/aiman-mazyek-schlaegt-ramadan-als-gesetzlichen-feiertag-vor.html
Der Zentralrat für Muslime hat gesetzliche Feiertage für Muslime in Deutschland vorgeschlagen. Die Einführung solcher Feiertage wäre „ein wichtiges integrationspolitisches Zeichen“ und würde „die Toleranz in unserer Gesellschaft“ unterstreichen, sagte der Vorsitzende des Zentralrats, Aiman Mazyek, den Zeitungen der WAZ-Gruppe.
Er schlug je einen Tag während des Ramadans und des islamischen Opferfestes vor. Es gehe nicht um arbeitsfreie Tage für alle Bürger. Doch wären die Feiertage in der Arbeitswelt von Vorteil: So könnten bei der Polizei Muslime für Kollegen einspringen, die an Ostern frei nähmen, sagte Mazyek.
Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sieht dafür „weit und breit keine Notwendigkeit“. Deutschland habe „keine islamische Tradition“, sagte er der Zeitungsgruppe. Die bisherigen religiösen Feiertage seien in einer christlichen-abendländischen Tradition entstanden.
Der nordrhein-westfälische Sozialminister Guntram Schneider (SPD) erklärte dort weiter, er sehe, dass Menschen anderer Religionen ihre Festtage feiern möchten. Doch wäre eine Ausweitung der gesetzlichen Feiertage „wirtschaftlich nicht finanzierbar“.
Robert-Bosch-Stiftung unterstützt die Forderung
Eine sinnvolle Lösung könne laut Schneider eher so aussehen, „dass die Betriebe ihren nicht-christlichen Mitarbeitern an deren höchsten gesetzlichen Feiertagen Urlaubstage gewähren beziehungsweise ausgleichsfrei geben, dort wo es Arbeitszeitkonten gibt“.
Eine Expertenkommission der Robert-Bosch-Stiftung unterstützt indes Mazyeks Forderung. Das geltende Recht wirke sich „zunehmend als Ungleichbehandlung von Religionen“ aus, heißt es in einem Bericht zur „Zukunft der Arbeitswelt“. Daher hätten die Experten zwei Feiertage für nicht-christliche Religionen vorgeschlagen.
Man könne vertraglich, betrieblich, tarifrechtlich regeln oder per Gesetz sicherstellen, dass Muslime, aber auch Juden, an ihren Feiertagen Anspruch auf Urlaub hätten.
 
Die Diskussion in Deutschland ist nicht erst 2013 aufgebrochen:

 Deutschland diskutiert gesetzlichen Feiertag für Muslime

Ramadan statt Ostermontag

„Blick.ch“: publiziert: 17.11.2004, aktualisiert: 02.01.2012;
Link: http://www.blick.ch/news/ramadan-statt-ostermontag-id50093.html
ZÜRICH – In Deutschland ist eine hitzige Debatte im Gang: Sollen Muslime einen gesetzlichen Feiertag erhalten?
Sollen die mehr als 300000 gläubigen Muslime in der Schweiz einen eigenen gesetzlichen Feiertag erhalten? Wer jetzt denkt, die Frage sei abwegig, täuscht sich. Während die Migros wegen heftiger Kundenreklamationen über ein Kopftuchverbot für Verkäuferinnen diskutiert, sorgt in Deutschland die Feiertagsfrage für hitzige Diskussionen.
Die Idee stammt aus dem Lager der Grünen. Sie wollen damit den 3,5 Millionen Angehörigen der Islamischen Glaubensgemeinschaft entgegenkommen und einen gesetzlichen Feiertag zugestehen. «Etwa zum Ende des Fastenmonats», schlägt der stellvertretende Fraktionschef Hans-Christian Ströbele vor. Dafür müsste einer der christlichen Feiertage gestrichen werden. Die Partei will damit ein Zeichen setzen. Das sei angesichts der hässlichen Gewalttaten in den Niederlanden nötig.
Deutschlands Muslime nehmen das Angebot an und finden «ein muslimischer Feiertag ist überfällig». Der Vorsitzende der islamischen Gemeinschaft Hamburg hat auch schon einen konkreten Vorschlag: Die Christen könnten auf den Ostermontag oder Pfingstmontag verzichten. Für den CSU-Vorsitzenden Edmund Stoiber ist das ein «völlig falsches Signal».
 
Situation in Hamburg:

 Religionspolitischer Weitblick in Hamburg

Staatsvertrag mit Muslimen

„NZZ“, vom 17. August 2012, verfasst von Ulrich Schmid in Berlin
Link: http://www.nzz.ch/aktuell/international/religionspolitischer-weitblick-in-hamburg-1.17493652

Als erstes deutsches Bundesland hat Hamburg einen Staatsvertrag mit muslimischen Verbänden abgeschlossen. Die bürgerliche Opposition zeigt sich skeptisch.

Der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz hat dieser Tage ein Abkommen vorgestellt, das für ganz Deutschland wegweisend werden könnte. Stimmt die Bürgerschaft der Übereinkunft zu, woran nicht zu zweifeln ist, wird Hamburg das erste deutsche Bundesland sein, das einen Vertrag mit muslimischen Verbänden und der alevitischen Gemeinde abgeschlossen hat. In Hamburg leben rund 180 000 Muslime, unter ihnen 50 000 Aleviten, Angehörige einer schiitischen Konfession.
Gegenseitiger Respekt
Der Vertrag, ausgehandelt zwischen dem Land Hamburg, der Schura (dem Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg) sowie den Aleviten, regelt Themen wie die Gleichstellung von Mann und Frau, islamische Feiertage sowie Bestattungsrituale. Die islamischen Feiertage werden den christlichen gleichgestellt, muslimische Kinder dürfen künftig an bis zu drei Tagen pro Jahr in der Schule fehlen. Festgeschrieben sind aber auch die säkularen Prinzipien des deutschen Grundgesetzes wie die religiöse Neutralität des Staates, das Gebot der Religionstoleranz oder das Diskriminierungsverbot.
Warum einen Vertrag abschliessen, der lediglich Verfassungsgrundsätze wiederholt und bewährte Praktiken fixiert? Diesen Einwand machen die Hamburger Liberalen, welche Scholz und seinen Sozialdemokraten vorwerfen, das gute Zusammenleben von Muslimen, Christen und Konfessionslosen sei in der «liberalen Metropole Hamburg» ja seit Jahrzehnten etabliert und brauche keinen Staatsvertrag. Der Einwand ist theoretisch richtig und den in Hamburg regierenden Sozialdemokraten bewusst, was unter anderen im Bekenntnis Scholz‘ anklingt, bei dem Vertrag handle es sich im Grunde um eine Selbstverständlichkeit. Doch die hartnäckige Wiederholung von vermeintlich Selbstverständlichem kann auch ihr Gutes haben, wie das Beispiel des Religionsunterrichts zeigt, der in Hamburg gemischt konfessionell geführt werden soll. Bisher war die Ausgestaltung des Religionsunterrichts rechtlich das alleinige Prärogativ der evangelischen Kirche. Dieses Vorrecht entfällt nun.
Rechte und Pflichten
Laut Staatsvertrag werden künftig Vertreter der 43 Vereine, die die Schura vertritt, den Unterricht mitgestalten. Damit wird laut dem Vorsitzenden der Schura, Mustafa Yoldas, sichergestellt, dass die Schüler auch mit den Lebensrealitäten von Andersgläubigen und Atheisten konfrontiert werden. Wie der Religionsunterricht in der Praxis aussehen soll, ist noch offen, gedacht wird an eine Lösung, bei der sich jeweils ein christlicher und ein muslimischer Religionslehrer abwechseln. Das Risiko, gegen die Verfassung zu verstossen, nimmt man dabei in Kauf. Das Grundgesetz verlangt einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht.
Dass es in Hamburg um einen intensiven Austausch von Rechten und Pflichten geht, zeigt auch der Passus, in dem sich die Muslime zur «umfassenden Teilnahme am Unterricht» verpflichten. Nach offiziellen Angaben schliesst dies auch den unter Muslimen stark umstrittenen Schwimmunterricht für Mädchen ein. Es könnte muslimischen Eltern künftig also schwererfallen als bisher, zu begründen, weshalb ihre Tochter am Schwimmunterricht nicht teilnehmen kann – und natürlich wird man schon bald wissen, wie die Stadt auf der Basis des neuen Vertrags mit Wünschen nach Ausnahmeregelungen umgeht.
Es ist eine leidlich breite politische Front, die den Staatsvertrag mitträgt. Nebst der SPD begrüssen auch die Grünen und die Linken die Übereinkunft. Die Grünen, die in der Hansestadt bis zur Wahl im letzten Jahr noch zusammen mit der CDU regiert hatten, sprachen sogar von einer Vorreiterrolle, die Hamburg damit einnehme. Von einem Zeichen gegen Diskriminierung und Feindschaft war bei der Linkspartei die Rede.
Kein Kopftuchverbot
Auch die oppositionellen Christlichdemokraten sehen die Vorteile des Vertrags durchaus und begrüssen ihn grundsätzlich – nicht erstaunlich, wenn man bedenkt, dass es der frühere christlichdemokratische Bürgermeister Beust war, der die Initiative 2006 gestartet hatte. Allerdings kritisiert die CDU, dass für Lehrerinnen, Staatsanwältinnen und Polizistinnen kein Kopftuchverbot festgeschrieben wurde. Scholz will diese Frage indessen bewusst offenlassen. Eine gesetzliche Regelung bringe nichts.
 
Diskussion in der Schweiz:

 Muslimischer Feiertag als Mittel zur Integration

Multi-Kulti-Zwängerei oder Toleranz?

„Blick.ch“: publiziert: 18.11.2004, aktualisiert: 02.01.2012; verfasst von Marcel Zulauf
Link: http://www.blick.ch/news/multi-kulti-zwaengerei-oder-toleranz-id50422.html
ZÜRICH – «Ramadan statt Ostermontag?» Von «Nein, niemals» bis «Gute Idee» gehen die Meinungen der Blick-Online-Leser auseinander. Die Kirchen nehmen es eher sachlich.
Ein gesetzlicher Feiertag für Muslime im Tausch gegen einen christlichen? In Deutschland sorgt der Vorschlag für hitzige Debatten. Blick Online hat die Idee aufgenommen und die Meinung der Leser und der Kirchen eingeholt. «Ramadan statt Ostermontag?», lautete die provokativ gestellte Frage.
«Das ist nun wirklich der Gipfel hirnloser Multi-Kulti-Zwängerei», antwortet darauf Leser Ernst Ebert. Und dies ist nur eine von zahlreichen Zuschriften, die negativ auf den Vorschlag der Grünen Partei Deutschland reagieren.
Fremde Kulturen müssen sich, «ohne ihre eigene Herkunft zu verleugnen, dem Gastland Schweiz anpassen und sich hier integrieren», schreibt Walter Hasler. Damit vertritt er die Meinung zahlreicher Leser. Schliesslich seien wir ein «christliches Land», bringt es Mike Sacker auf den Punkt.
Bei den Landeskirchen reagiert man gelassen und offen auf die Frage nach einem muslimischen Feiertag. Grundsätzlich sei dies ja ein politischer Entscheid, sagt Mario Galgano, Informationsbeauftragter der Schweizerischen Bischofskonferenz. Man sei zudem mit den verschiedenen Religionen im Dialog.
«In der Schweiz gibt es historisch gewachsene christliche Feiertage», antwortet Pfarrer Markus Sahli vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK). «Es ist zu bezweifeln, ob die Integration eines Bevölkerungsanteils von rund 4,3 Prozent durch die Einführung eines für die gesamte Gesellschaft geltenden Feiertags gefördert wird.»
Es gebe andere, wirksamere Wege zur Integration, betonen Sahli und Galagano. So werde bei Verfassungsänderungen auf Kantonsebene die Möglichkeit diskutiert oder teilweise gar realisiert, neben den Landeskirchen auch andere Religionsgemeinschaften öffentlich anzuerkennen.
Das deckt sich mit dem Wunsch der Koordination Islamischer Organisationen Schweiz (Kios): «Das wichtigste Bedürfnis der Muslime wäre die offizielle Anerkennung des islamischen Glaubens», sagt Kios-Präsident Farhad Afshar. «Unser Bedürfnis ist nicht ein spezieller Feiertag, sondern die Respektierung der Gebetszeiten und des Ramadan.»
Einen weiteren Vorschlag macht Leser Reto Schmidlin: «Eventuell würde es Sinn machen, die religiösen Feiertage zu streichen und die Anzahl Ferientage entsprechend zu erhöhen. Somit kann jeder ganz nach Gusto und Religion selber wählen, an welchem Tag er freinehmen möchte.»

 Zahlen und Fakten Schweiz

Wer gehört welcher Kirche an?
Die Zahlen stammen von der Volkszählung von 2000: 33 Prozent oder 2569’124 Menschen gehören Protestantischen Kirchen an. 41,8 Prozent (3047887) sind Römisch-katholisch. 0,2 Prozent (13312) sind Christkatholisch. 1,8 Prozent (131851) sind Christlich-Orthodox. 0,2 Prozent (17’914) gehören der jüdischen Glaubensgemeinschaft an. 4,3 Prozent (310807) gehören islamischen Gemeinschaften an. 2,2 Prozent (161075) gehören protestantischen Gemeinschaften oder Freikirchen an. 0,8 Prozent (57126) gehören andern Kirchen und Religionsgemeinschaften an. 11,1 Prozent (809838) gehören keiner Kirche an. 4,3 Prozent (315766) haben keine Angaben gemacht.
[Islam], [Juden], [jüdische Feiertage], [muslimische Feiertage], [Schweizer Armee], [gesetzliche Feiertage], [Schweizer Zivilschutz], [Zentralrat der Juden in Deutschland], [Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund], [Zentralrat der Muslime], [Westdeutsche Allgemeine Zeitung], [WAZ], [Nordrhein-Westfalen], [NRW], [Alewiten], {Schiiten],
 

Über Juerg Walter Meyer 403 Artikel
Geburtstag 22. November 1937 Geschlecht Männlich Interessiert an Männern und Frauen Sprachen Schwizerdütsch, Deutsch, Schweizer Französisch und Englisch Politische Einstellung Liberalismus Meine politischen Ansichten und Ziele:Förderung der, Forderung nach und Durchsetzung der Eigenverantwortlichkeit. Liberal, – der Staat ist jedoch kein Nachtwächterstaat. Post, öffentlicher Verkehr sind Staatsaufgaben; diese und andere Staatsaufgaben kann er delegieren – Kontrolle ist besser als Vertrauen. – Generell: K-Kommandieren, K-Kontrollieren, K-Korrigieren – unter Inkaufnahme dass man als unangenehm empfunden werden kann. – Unabhängige Justiz, die ihre Entscheide nach Erlangung der Rechtskraft auch durchsetzen kann; keine Einsparungen bei der Polizei. – öffentliche Schulen, dreigliedrige Oberstufe. Nur die besten gehen auf ein Gymnasium; Matur = Reifezeugnis für Studium; Studiengebühren an den Hochschulen und Universitäten – ausgebautes Stipendienwesen. Prüfen, welche Aufgaben des Staates dem BWLer-Massstab ausgesetzt werden können. „Gewinn“ ist nur ein Massstab für das Funktionieren eines Staatswesens. In gewissen Bereichen – Schulen – BWL-Einfluss wieder zurückfah Kontakt Nutzername rhoenblickjrgmr(Twitter) Facebook http://facebook.com/juergwalter.meyer Geschichte nach Jahren 1960 Hat einen Abschluss von ETH Zürich 1956 Hat begonnen hier zur Schule zu gehen: ETH Zürich 1950 Hat einen Abschluss von Realgymnasium 1937 Geboren am 22. November 1937