Rhoenblicks Meinung:
Ja! Eine 30-jährige Mutter muss sich Anfang Februar vor dem Mannheimer Landgericht wegen Totschlag durch Unterlassung und Misshandlung verantworten.
Ich lese im Mannheimer Morgen: „Die Stadt Mannheim hatte in ihrem Schreiben erklärt, dass bis zur Krankenhauseinweisung des Jungen regelmäßig Vertreter des Jugendamts sowie der Sozialpädagogischen Familienhilfe vor Ort gewesen, um „ganzheitlich bei allen familiären Problemen zu helfen“
und überlege: Damit ist alles gesagt, was notwendig ist, um dem Sozialamt der Stadt Mannheim Versagen, Pflichtvernachlässigung vorzuwerfen.
„… bis zum Krankenhauseintritt“ – ja und danach? – während des Spitalaufenthalts, während der Zeit, da Marcel wieder bei seiner Mutter war. Die Mutter hatte sich bereit erklärt, das Kind bis zuletzt zu Hause zu versorgen und ihm Nahrung über eine Sonde zuzuführen. Wie haben die ÄrztInnen der das Kind behandelnden Klinik die Mutter beurteilt – wie? nicht?
Die Mutter von Marcel war eindeutig überfordert- ihr neunjähriges Kind, das dem Tod geweiht ist. (Diagnose: Adrenoleukodytrophie, seltene Erbkrankheit, unheilbar) Da wäre manche Mutter überfordert, bräuchte Hilfe. Die Uroma hat den Amtsarzt in Marsch gesetzt – nicht das Sozialamt! Der Amtsarzt fand das Kind bis auf 14 Kilogramm abgemagert vor und veranlasste die sofortige Einweisung in eine Klinik, wo das Kind nach einigen Wochen starb.
Das Sozialamt hätte der Mutter Tag für Tag beistehen müssen, ev. auch mit ehrenamtlichen Helfern, z.B. von den Kirchen … . (Es spielt doch hier keine Rolle, ob Mutter und Kind einer Kirche angehören oder nicht). Eventuell war der Umgang mit der Mutter – Zivilstand? Nationalität? Sprache? Bildungsgrad? Finanzielle Verhältnisse? – nicht einfach. Doch wer einen sozialen Beruf ergreift, hat sich den schwierigen Verhältnissen zu stellen, sonst ist er fehl am Platz. Sozialer Dienst geschieht an Ort und Stelle, nicht am Schreibtisch.
Ein Versagen des modernen Sozialstaates, das nicht ungestraft bleiben darf. Der Mutter sind mildernde Umstände in grossem Mass anzurechnen.