Kanton Zürich: Gymi-Prüfung ohne zweite Chance

NZZ vom Freitag, 02.03.2012, verfasst von Walter Bernet

Der Zürcher Regierungsrat schafft die mündliche Prüfung zur Aufnahme ins Langgymnasium ab

Für die seit diesem Jahr zeitlich vorverlegten Aufnahmeprüfungen für die Zürcher Mittelschulen gelten künftig neue Regeln. Beim Langgymnasium entfällt die mündliche Prüfung, beim Kurzgymnasium der Einbezug der Erfahrungsnote.
Die Ausgestaltung der Aufnahmeprüfung für die Gymnasien gehört zu den heissen Eisen des Zürcher Bildungswesens. Das ist kein Wunder, wird doch die auf keinerlei gesetzlicher Grundlage beruhende, zwischen den Kantonen höchst unterschiedliche Mittelschüler-Quote über das Aufnahmeverfahren gesteuert. Während das Nidwaldner Kantonsparlament erst kürzlich die Wiedereinführung der Gymi-Prüfung nach 23 Jahren abgelehnt hat, weil es darin einen Standortnachteil und einen Griff in die Mottenkiste witterte, hält Zürich an den Aufnahmeprüfungen fest. Seit 2008 werden sie als Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) nach kantonsweit gleichen Massstäben durchgeführt.

Mehr Gerechtigkeit

Das gilt allerdings nicht für die mündlichen Prüfungen, die Kandidierende absolvieren dürfen, welche die schriftlichen Prüfungen nur knapp nicht bestanden haben. Sie werden bis heute von den einzelnen Schulen selber durchgeführt, was zu sehr unterschiedlichen Erfolgsquoten führt. Dieser und weitere Mängel waren vor bald drei Jahren Anlass, eine gründliche Überarbeitung der Übertrittsregelungen in Angriff zu nehmen. Dazu kamen die mit der Vorverlegung der Prüfungen in den März verbundenen Probleme.
Am Donnerstag hat Bildungsdirektorin Regine Aeppli das vom Regierungsrat beschlossene Resultat der Überarbeitung vorgestellt. Der Beschlussfassung über neue Aufnahmereglemente voran gingen intensive Diskussionen im Bildungsrat, der sich auf eine breite Vernehmlassung stützte. Die auffälligste Neuerung ist die Abschaffung der mündlichen Prüfung für die Aufnahme ins Langgymnasium. Immerhin 18 Prozent der 3628 Prüflinge konnten von dieser Möglichkeit 2011 profitieren, das ist die Hälfte der in der schriftlichen Prüfung Durchgefallenen. 57 Prozent der mündlich Geprüften gelang der Sprung ins Gymnasium dank dieser zweiten Chance. Aeppli bezeichnete es als Notwendigkeit, das Entfallen dieser zweiten Chance in der Bewertung der schriftlichen Prüfung auszugleichen. Mit den neu gestalteten Aufnahmeverfahren sei weder eine Öffnung noch eine Einschränkung der Zulassung zu den Gymnasien beabsichtigt.
Dass die in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsste Abschaffung der mündlichen Prüfung nur im Langgymnasium umgesetzt wird, hat verschiedene Gründe. So wird angeführt, dass die mündliche Prüfung älterer Schüler wesentlich mehr über ihr Potenzial aussagt, als es bei 11- und 12-Jährigen der Fall ist. Die Beibehaltung mündlicher Prüfungen bei den Kurzgymnasien erlaubt es aber auch, auf den Einbezug der Erfahrungsnote zu verzichten. Mit diesem Verzicht umschifft man eine Ungleichbehandlung von Schülern der Sek A und der Sek B. Letztere sind neu ebenfalls zur Gymi-Prüfung zugelassen. Eigentlich hätte an die Stelle der Erfahrungsnote eine Empfehlung der Sekundarlehrkraft treten sollen. Dagegen wehrten sich die Sekundarlehrerverbände aber, obwohl die Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass die Lehrkräfte gute Prognosen abgeben.

Längere Probezeit

Eine weitere wichtige Neuerung stellt die Verlängerung der Probezeit auf ein ganzes Semester dar. Sie kann dazu beitragen, diese Phase etwas weniger stressig zu gestalten, macht aber bei Misserfolg die Rückkehr in die Sekundarschule schwieriger. Dagegen helfen sollen eine bessere Koordination der Unterrichtsprogramme der beiden Schultypen sowie ein früher Abbruch der Probezeit, wenn sich das Scheitern klar abzeichnet.
Die verlängerte Probezeit wird bereits im Sommer 2012 eingeführt, die übrigen Neuerungen im Langgymnasium ein Jahr später. Dazu zählt auch eine Aufwertung des Testteils «Textverständnis und Sprachbetrachtung» gegenüber dem «Verfassen eines Textes». Im Kurzgymnasium werden die übrigen Änderungen – inklusive einer stärkeren Gewichtung der Mathematik auf Kosten des Französischen – erst im Sommer 2015 eingeführt.
Zum neuen Übertrittsprozedere gehört auch eine vorerst freiwillige Massnahme für mehr Chancengerechtigkeit. Die Bildungsdirektion empfiehlt allen Zürcher Schulen, ein Training für die Gymi-Prüfung anzubieten. Im Rahmen von zwei Wochenstunden während eines Semesters sollen ausserhalb der Unterrichtszeit Prüfungsaufgaben gelöst werden. Noch vor den Sommerferien will Aeppli eine Gesetzesänderung vorlegen, die das Anbieten von Vorbereitungskursen zur Pflicht macht.
Rhoenblicks Kommentar:
Eine gut abgewogene Lösung – keine mündliche Prüfung mehr, dafür verlängerte Probezeit beim Langzeitgymnasium. Pflicht zum Anbieten von Vorbereitungskursen für die Volksschüler, die die schriftliche Aufnahmeprüfung zu bestehen haben. Ich bin erstaunt, dass das Anbieten solche Kurse nicht schon längst Pflicht ist. Schon 1950 hat unser Lehrer der 6. Klasse, Herr Strickler in Zürich-Höngg seine drei Schüler, die an das damals 6 1/2 Jahre dauernde Langzeitgymnasium gehen wollten, mit Aufgaben vorbereitet. Das war gut so. Es ist doch das erste Mal in einem Leben, dass das Kind an einem fremden Ort während längerer Zeit und ganz auf sich selbst gestellt Aufgaben schriftlich zu lösen hat. Von uns dreien haben zwei das Langzeitgymnasium – ich am Realgymnasium – durchlaufen und im Herbst 1956 die Maturitätsprüfung bestanden.
und ein Problem: Aeppli bezeichnete es als Notwendigkeit, das Entfallen dieser zweiten Chance (mdl. Prüfung) in der Bewertung der schriftlichen Prüfung auszugleichen. Das ist heikel. In Deutschland beobachte ich, dass während der Abitur- (Maturitäts-)prüfung das Kultusministerium von Baden-Württemberg die Anforderungen an die Arbeiten ändert – herabsetzt natürlich. BW hat zurzeit eine SP/Grüne-Regierung. Da in der Schweiz das Erziehungsdepartement häufig in den Händen von Linken, wie Frau Aeppli  ist muss ein Kontrollgremium solchen Machenschaften einen Riegel schieben können. Ich denke da an den Bildungsrat, der dem Regierungsrat auf die Finger sieht.
In Deutschland wäre so etwas nicht denkbar. Da würde prompt vermutet, dass den Kindern aus echolosem Milieu die Chancen genommen, dass die Zulassung zu den Gymnasien eingeschränkt werde. Die Quote der Kinder/Jugendlichen an den deutschen Gymnasien ist viel zu hoch; an die 40% eines Jahrganges absolvieren das Abitur (Matur). Das Abitur misst nicht mehr die Hochschulreife.  Verhältnismässig viele Abiturienten gehören dem akademischen Proletariat an. Der Anteil an Austritten vor vollendetem Studium ist an den deutschen Universitäten und Hochschulen gross; ebenso die Zahl der Studierenden (m./w.) die einem Wunschstudium nachgehen, ohne später einen entsprechenden Beruf ausüben zu können.

Über Juerg Walter Meyer 405 Artikel
Geburtstag 22. November 1937 Geschlecht Männlich Interessiert an Männern und Frauen Sprachen Schwizerdütsch, Deutsch, Schweizer Französisch und Englisch Politische Einstellung Liberalismus Meine politischen Ansichten und Ziele:Förderung der, Forderung nach und Durchsetzung der Eigenverantwortlichkeit. Liberal, – der Staat ist jedoch kein Nachtwächterstaat. Post, öffentlicher Verkehr sind Staatsaufgaben; diese und andere Staatsaufgaben kann er delegieren – Kontrolle ist besser als Vertrauen. – Generell: K-Kommandieren, K-Kontrollieren, K-Korrigieren – unter Inkaufnahme dass man als unangenehm empfunden werden kann. – Unabhängige Justiz, die ihre Entscheide nach Erlangung der Rechtskraft auch durchsetzen kann; keine Einsparungen bei der Polizei. – öffentliche Schulen, dreigliedrige Oberstufe. Nur die besten gehen auf ein Gymnasium; Matur = Reifezeugnis für Studium; Studiengebühren an den Hochschulen und Universitäten – ausgebautes Stipendienwesen. Prüfen, welche Aufgaben des Staates dem BWLer-Massstab ausgesetzt werden können. „Gewinn“ ist nur ein Massstab für das Funktionieren eines Staatswesens. In gewissen Bereichen – Schulen – BWL-Einfluss wieder zurückfah Kontakt Nutzername rhoenblickjrgmr(Twitter) Facebook http://facebook.com/juergwalter.meyer Geschichte nach Jahren 1960 Hat einen Abschluss von ETH Zürich 1956 Hat begonnen hier zur Schule zu gehen: ETH Zürich 1950 Hat einen Abschluss von Realgymnasium 1937 Geboren am 22. November 1937