Bei diese Vorlage geht es um Steuerabzüge, als Vorleistung für ev. nachfolgende Taten.
General-Argumente zur Ablehnung von Steuerabzügen:
1. Es entstehen privilegierte Schichten, nur die profitieren.
2. Es gibt neue Schlupflöcher, die von gerissenen, skrupellosen Steuersündern ausgenützt, missbraucht werden. Es ist gut so, dass die meisten Steuerbetrüger nicht so gerissen und skrupellos sind wie der griechische Steuerberater, der den griechischen Staat durch raffinierteste Manöver um rund eine Milliarde geschädigt hat.
Die Argumente des Bundesrates
Bund und Kantone fördern heute schon den Erwerb von Wohneigentum sowie Energiespar- und Umweltschutzmass¬nahmen. Die Initiative führt zu zusätzlichen steuerlichen Privilegien. Sie benachteiligt Personen mit tiefen und mittleren Einkommen, die davon wenig oder gar nicht profitieren können.
Der Bundesrat lehnt die Initiative insbesondere aus folgenden Gründen ab:
Besserverdiendende profitieren am stärksten. Wer wenig verdient, kann keine Bauspareinlagen bilden, um das notwendige Eigenkapital für den Erwerb eines Eigenheims aufzubringen.
Erhebungen des Bundesamtes für Statistik
– Haushaltsbudgeterhebung 2006-2008, Bundesamt für Statistik, Tabelle «Haushaltseinkommen und -ausgaben nach Einkommensklasse» –
zeigen, dass Haushalte mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 93 096 Franken durchschnittlich 5688 Franken pro Jahr sparen können. Dies allein reicht aber kaum für den Erwerb eines Eigenheims aus. Benachteiligt sind all jene, die sich das Bausparen aus finanziellen Gründen gar nicht leisten können.
Breite Bevölkerungskreise bleiben somit von dieser zusätzlichen Steuererleichterung ausgeschlossen. Wer hingegen viel verdient, ist auch ohne Bausparen in der Lage, selbstgenutztes Wohneigentum zu erwerben.
Überrissene Steuererleichterung
Das Energie-Bausparen würde Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern zu überrissenen Abzugsmöglichkeiten verhelfen: Während der gesamten Spardauer könnten sie ihre Spareinlagen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Beim Bezug wäre dasselbe Bausparkapital nochmals abziehbar, sofern es für eine energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investition eingesetzt wird.
Kein Handlungsbedarf
Entgegen den Behauptungen des lnitiativkomitees stellen Fördergelder für die energieeffiziente Sanierung von bestehenden Wohnbauten kein steuerbares Einkommen dar.
Von den Gesamtkosten solcher Sanierungen sind nur die selbst getragenen Kosten abziehbar.
Somit ergibt sich gegenüber der heutigen Regelung kein Handlungsbedarf.
Mehr Bürokratie – Rhoenblick ergänzt:
Schlupflöcher, Täuschungs- und Betrugsmöglichkeiten durch nicht offenbarte Zweckentfremdung,
keine Eigennutzung (mehr) und anderes, das dem Steueramt vorenthalten wird.
Rhoenblick war während 16 Jahre Mitglied der Baukommission einer Gemeinde und hat immer wieder erlebt,
wie Hausbesitzer Bauvorgaben (Garagen, Bastelräume, Dachausnützung) ev. nach Jahren heimlich (in Wonräume) geändert haben.
Nicht nur in Deutschland – auch bei uns wird da verheimlicht und betrogen.
Wird die Initiative angenommen und werden ihre Forderungen umgesetzt, kommt zusätzlicher Kontrollaufwand auf die kantonalen Steuerbehörden zu: Diese müssten überprüfen, ob die bausparende Person berechtigt ist, die Spareinlagen vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Weiter müsste kontrolliert werden, ob das Bausparkapital auch wirklich zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt wird. Noch komplizierter wären die Abklärungen und Kontrollen beim Energie-Bausparen. Die Initiative steht somit im Widerspruch zum Ziel eines einfacheren Steuersystems.
Volksabstimmung vom 11. März 2012 Erläuterungen des Bundesrates – Link: http://www.parlament.ch/d/wahlen-abstimmungen/volksabstimmungen/volksabstimmungen-2012/abstimmung-2012-03-11/Documents/ABS_Maerz2012_d.pdf
[Betrug]