Eidgenössische Volksinitiative
«Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)»
Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie die Volksinitiative «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umwelt-schutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)» annehmen?Das Parlament hat keine Abstimmungsempfehlung beschlossen.
Das Wichtigste in Kürze
Was ist Bausparen?
Durch Bausparen sollen möglichst viele in der Schweiz wohnhafte Personen ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben können. Das steuerbegünstigte Sparkapital darf aber nur für den erstmaligen Erwerb von dauernd und ausschliesslich selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden. Eine weitere Bausparform begünstigt Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, die Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen vornehmen.
Zum Thema Bausparen kommen zwei Initiativen zur Abstimmung:
1. die vorliegende Bauspar-Initiative und die später eingereichte Initiative «Eigene vier Wände dank Bausparen».
2. Über die zweite wird voraussichtlich am 17. Juni 2012 abgestimmt.
Was will die Initiative?
Die Bauspar-Initiative betrifft ausschliesslich die Staats- und Gemeindesteuern. Sie überlässt es jedem Kanton, ob er eine, mehrere oder keine der folgenden drei Massnahmen einführen
will:
• Spareinlagen für den Erwerb von Wohneigentum (sogenanntes Bausparen) können bis zu 15 000 Franken jährlich während maximal zehn Jahren vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
• Spareinlagen für die Finanzierung von Energiespar- und Um¬weltschutzmass-nahmen (sogenanntes Energie-Bausparen) können bis zu 5000 Franken jährlich während maximal zehn Jahren vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Auch diese Massnahme beschränkt sich auf selbstgenutztes Wohneigentum am Wohnsitz.
• Zudem können die Kantone Fördergelder der öffentlichen Hand zugunsten des Bausparens und des Energie-Bauspa¬rens (sogenannte Bausparprämien) von den Staats- und Gemeindesteuern befreien.
Standpunkt des Bundesrates
Das Parlament hat keine Abstimmungsempfehlung beschlossen.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab.
Die Vorlage im Detail
Wohneigentum in der Schweiz
Die Wohneigentumsquote — also der Anteil der von den Eigentümerinnen und Eigentümern selbst genutzten Wohnungen gemessen an allen dauernd bewohnten Wohnungen ist in den letzten 10 Jahren deutlich angestiegen. Betrug sie gemäss eidgenössischer Volkszählung im Jahr 2000 34,6 Prozent, so liegt sie heute nach Schätzungen des Bundesamtes für Wohnungswesen bei rund 40 Prozent. Im Vergleich zu den Nachbarländern hat die Schweiz nach wie vor eine niedriger Wohneigentumsquote.
Zwischen den Kantonen gibt es aller¬dings grosse Unterschiede: Während die Quote in urbanen Kantonen wie Basel-Stadt und Genf unter 20 Prozent liegt, beträgt sie in ländlich geprägten Kantonen über 50 Prozent. Dort ist sie mit den Verhältnissen in Deutschland, Frankreich und Österreich vergleich-
bar.
Heutige Vergünstigungen Wer in der Schweiz ein Eigenheim erwerben will, kann schon Heute von steuerliche Vergünstigungen profitieren. So können Vorsorgegelder aus der 2. Säule und der Säule 3a vor der Pensionierung zu einem günstigeren Steuertarif vorbezo¬gen werden. Seit 1995 sind laut dem Bundesamt für Woh-nungswesen nahezu 36 Milliarden Franken aus der 2. Säule vorbezogen worden (Stand Ende 2010).
Die Forderungen der Bausparinitiative
Die Initiative schlägt nun zusätzliche Instrumente vor, Mieterinnen und Mietern den Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung zu erleichtern. Verwiesen wird auf die Erfahrungen im Kanton Basel-Landschaft, der seit 20 Jahren ein steuerbegünstigtes Bauspar-Modell kennt. Zudem will die Initiative energiesparende Sanierungen steuerlich fördern.
1. Bausparen
Als erste Massnahme will die Initiative Bauspareinlagen steu¬erlich begünstigen: In deSchweiz wohnhafte Personen, die zum ersten Mal dauernd und ausschliesslich selbstgenutztes Wohneigentum erwerben möchten, können während maxi¬mal 10 Jahren jährlich Spareinlagen von bis zu 15 000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei Ehepaaren sind es 30 000 Franken pro Jahr. Wird das angesparte Kapital nach Ablauf der Frist zweckgemäss für den Erwerb eines Eigenheims eingesetzt, kann es steuerfrei bezogen werden. Wer das Sparkapital hingegen anderweitig verwendet, wird nachbesteuert. Die Die Initiative überlässt es jedem Kanton, ob er die neuen Massnahmen einführt oder nicht.
2. Energie-Bausparen
Als zweite Massnahme schlägt die Initiative Steuererleichterungen für das Energie-Bausparen vor: Personen, die bereits Wohneigentum besitzen oder in näherer Zukunft Wohn- eigentum erwerben wollen, können während maximal 10 Jahren jedes Jahr Spareinlagen für das Energie-Bausparen von bis zu 5000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei Ehepaaren sind es 10 000 Franken. Wird das angesparte Kapi¬tal nach Ablauf der Frist zweckgemäss für Energiespar- und Umwelt-schutzmassnahmen am Eigenheim eingesetzt, kann es steuerfrei bezogen werden. Wer das Sparkapital hingegen anderweitig verwendet, wird nachbesteuert. Auch hier überlässt es die Initiative jedem Kanton, ob er die neue Massnahme einführt oder nicht.
In allen Kantonen — mit Ausnahme von Luzern — können In¬vestitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, bereits heute vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Zudem werden solche Investitionen mit direkten Fördergeldern unterstützt: Laut dem Bundesamt für Umwelt stehen seit 2010 jährlich 280 bis 300 Millionen Franken für das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen zur Verfü¬gung. Hinzu kommen weitere kantonale Förderprogramme im Energiebereich.
3. Bausparprämien
Als dritte Massnahme sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, staatliche Fördergelder zugunsten des Bausparens und des Energie-Bausparens von der Einkommenssteuer zu befreien.
Konsequenzen
Nicht bezifferbare Mindereinnahmen
Die Umsetzung der Initiative würde zu Mindereinnahmen bei den Staats- und Gemeindesteuern führen. Es ist jedoch schwierig, eine Schätzung dieser Mindereinnahmen vorzunehmen. Denn es ist nicht möglich vorauszusehen, welche Kantone die vorgesehenen Massnahmen einführen würden und welche nicht. Zudem ist nicht bekannt, wie viele Steuerzahlende von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen würden.
Was passiert bei Annahme beider Inititaiven?
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden sich voraussichtlich am 17. Juni 2012 ein zweites Mal zum Thema Bausparen äussern können. Die Initiative «Eigene vier Wände
dank Bausparen» beschränkt sich jedoch auf die steuerprivilegierten Spareinlagen für den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum. Sie sieht zudem vor, dass Bund und Kantone das Bausparen zwingend einführen müssen.
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 18. September 20091 dargelegt, was passieren würde, wenn beide Initiativen angenommen würden. In diesem Fall käme die sogenannte zeitliche Vorrangregel zur Anwendung. Gemäss dieser Regel geht neueres Recht dem älteren vor. Konkret heisst das, dass die erste Massnahme der vorliegenden Initiative — das Bausparen — keine Gültigkeit entfalten würde. Es würden stattdessen die Forderungen der Initiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» gelten. Zum Tragen kämen hingegen die zweite und die dritte Massnahme der Bauspar-Initiative — das Energie-Bausparen und die Steuerbefreiung von Bausparprämien.
Volksabstimmung vom 11.März 2012; Erläuterungen des Bundesrates – Link: http://www.parlament.ch/d/wahlen-abstimmungen/volksabstimmungen/volksabstimmungen-2012/abstimmung-2012-03-11/Documents/ABS_Maerz2012_d.pdf