NZZ vom 05.03.2011: „Grosszügigere Steuerabzüge für Aus- und Weiterbildung“, von Beat Waber, Bern
„Der Bundesrat erfüllt einen Auftrag des Parlaments – ohne Hoffnung auf einen bildungspolitischen Nutzen“
„Kosten der Aus- und Weiterbildung sollen bei den Steuern abgesetzt werden können, unabhängig davon, ob sie der Weiterentwicklung im Beruf oder einer Neuorientierung dienen. Der Bundesrat schlägt dafür eine Obergrenze von 6000 Franken vor.
Steuerabzüge sind ein Steckenpferd mancher Parlamentarier. Mit solchen «Geschenken» kann man sich bei der Wählerschaft erkenntlich zeigen. Dass die Geschenke auch etwas kosten, wird gerne übersehen. Denn Steuerabzüge sind nichts anderes als Subventionen. All jene, die sie nicht geltend machen können, bezahlen dafür mit höheren Grundtarifen. Zudem sind die Streuverluste (Mitnahmeeffekte in ökonomischer Terminologie) besonders gross. Kaum jemand lässt sich durch nachträgliche Steuerabzüge zu einer bestimmten Tätigkeit bewegen; belohnt wird nur, was ohnehin unternommen wird.
All das ist unbestritten, ändert aber nichts an der Popularität des Instrumentes. So hat sich der Ständerat am Donnerstag, wenn auch erst provisorisch und äusserst knapp, für neue Steuerabzüge für das Bausparen ausgesprochen. Und am Freitag hat der Bundesrat im Auftrag des Parlaments eine Vorlage verabschiedet, welche mehr Steuerabzüge für Bildungskosten vorsieht.
Vollständiger Text siehe NZZ vom 05.03.2011 (Link vorhanden)
Rhönblicks Meinung:
Unsere eidgenössischen ParlamentarierInnen sind schlecht beraten, wenn sie – einmal mehr – meinen, der Popularität huldigen zu müssen und weitere Steuerabzüge beschliessen. Diesmal für Bausparen oder Aus- und Weiterbildung. Solche Steuerabzüge dienen nicht der Gerechtigkeit sondern regen die „cleveren“ Steuerpflichtigen an, daraus ein Schnäppchen zu machen. Das ist in Deutschland gang und gäbe – warum müssen wir solche Dummheiten nachmachen? Der Autor des NZZ-Artikels, Beat Waber in Bern zeigt in seinem kritischen Artikel auf, dass – zum Beispiel – ein Bäcker sich zum Tauchlehrer ausbilden, die Kosten als Steuerabzug einsetzen kann und dennoch Bäcker bleibt. Das ist doch genau das, was die bundesrätlich Vorlage nicht ermöglichen möchte: ein privates Hobby – tauchen – wird von der Mehrheit der „dummen“ Steuerzahler bezahlt.
Da bieten sich für Herrn und Frau Schlauberger eine Fülle von Möglichkeiten, auf dem Rücken der anderen sich persönliche Vorteile zu verschaffen. Steuerabzüge schaffen nicht mehr Gerechtigkeit – im Gegenteil, sie fordern zu Missbrauch und Betrug geradezu auf.