Aktuell: Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) Bundesamt für Gesundheit (BAG) Reaktorunfall in Japan

Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Reaktorunfall in Japan

Link vorhanden „Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Japan, vom  23.03.2011″ (http://www.bag.admin.ch/themen/strahlung/11680/index.html?lang=de)

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfolgt mit grosser Betroffenheit die Entwicklung der Situation nach den Erdbeben und dem Tsunami in Japan.

Die Situation betreffend die Reaktorunfälle in Japan verändert sich fortlaufend. Das BAG überwacht die Situation in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und der Nationalen Alarmzentrale (NAZ).
Nach aktuellem Kenntnisstand sind keine direkten gesundheitlichen Konsequenzen für die Bevölkerung der Schweiz zu erwarten.
Weitere Informationen sind auch auf der Übersichtsseite des Bundes zum Erdbeben in Japan und dessen Folgen erhältlich:
Link vorhanden: „Japan – Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft“ (http://www.admin.ch/japan)

Antworten auf Fragen zum Reaktorunfall in Japan

. Fragen und Antworten zur Strahlung und der Situation in der Schweiz

Link vorhanden „Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Japan, vom 23.03.2011: Fragen und Antworten zur Strahlung und der Situation in der Schweiz“ (http://www.bag.admin.ch/themen/strahlung/11680/11681/11720/index.html?lang=de)


Welche radioaktiven Stoffe können bei dem Reaktorunfall in Japan austreten?
Edelgase, leicht flüchtige Stoffe wie Jod und Cäsium sowie weniger flüchtige Stoffe wie Strontium, Uran und Plutonium, welche an Staubteilchen gebunden sind.

Wie können radioaktive Stoffe aus Japan zu uns gelangen?
In die Atmosphäre freigesetzte radioaktive Stoffe werden mit dem Wind verteilt. Auf dem weiten Transportweg werden diese stark verdünnt.
Allenfalls könnten kontaminierte Produkte in die Schweiz gelangen.

Wie wird festgestellt, ob die radioaktiven Stoffe in der Luft auch die Schweiz erreichen?
Die sehr empfindlichen Messsysteme zur Überwachung der Radioaktivität der Luft werden laufend durch das BAG ausgewertet. Bei einer ungewöhnlichen Erhöhung der Radioaktivitätskonzentrationen wird das BAG unverzüglich informieren.
Mehr Informationen zur Überwachung der Radioaktivität in der Schweiz finden Sie unter:
In den Medien ist von einer radioaktiven Wolke die Rede. Was hat es damit auf sich?
Obschon die Situation in Japan nach wie vor sehr ernsthaft und gefährlich ist, erwarten wir gegenwärtig in Europa keine gesundheitsgefährdende Erhöhung der Radioaktivität in der Luft. Die in Japan in die Luft gelangten radioaktiven Stoffe können sich weiträumig in der Atmosphäre ausbreiten. Dabei werden sie jedoch stark verdünnt. Aufgrund der aktuellen ungewissen Lage in Japan können dazu keine präzisen Aussagen gemacht werden. Die Behörden überwachen die Radioaktivität in der Umwelt mit verschiedenen Messsystemen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
Wie lange dauert es, bis die Messwerte aus der Umweltüberwachung vorliegen?
Will man sehr empfindlich messen und geringe Konzentrationen an radioaktiven Stoffen nachweisen, so dauert es zwei Tage, bis die Messwerte vorliegen. Ein Tag muss zugewartet werden, bis die für die Gesundheit unrelevanten kurzlebigen radioaktiven Stoffe zerfallen sind, da diese andernfalls die Messungen verfälschen würden. Am zweiten Tag liegen die Messwerte dann vor. Falls die Konzentrationen der radioaktiven Stoffen sehr hoch sind, erfolgt die Auswertung schneller.

Wie lange würde es dauern, bis die radioaktiven Stoffe aus Japan in der Luft in die Schweiz gelangten?
Die Dauer des Transportes radioaktiver Stoffe von Japan in die Schweiz hängt von den meteorologischen Verhältnissen ab, würde aber mehrere Tage betragen.

Welche zusätzliche Strahlenbelastung ist in der Schweiz aufgrund der Ereignisse in Japan zu erwarten?
Da noch keine genauen Informationen zu den freigesetzten Radioaktivitätsmengen vorliegen, ist es zurzeit nicht möglich, eine allfällige zusätzliche Strahlenbelastung für die Schweiz zu berechnen. Weil die Konzentration der radioaktiven Stoffe in der Luft aufgrund der starken Verdünnung mit zunehmender Entfernung zum Unfallort kontinuierlich abnimmt, ist mit einer vernachlässigbar kleinen Erhöhung der Strahlenbelastung in der Schweiz zu rechnen.

Welcher Strahlenbelastung sind wir normalerweise in der Schweiz ausgesetzt?
Die mittlere Dosis der Schweizer Bevölkerung aus künstlichen und natürlichen Quellen beträgt ca. 5 mSv / Jahr.

Sind aufgrund des Reaktorunfalls in Japan gesundheitliche Konsequenzen in der Schweiz zu befürchten?
Nach aktuellem Kenntnisstand sind keine gesundheitlichen Konsequenzen für die Bevölkerung der Schweiz zu erwarten.

Welche zusätzlichen Strahlenschutzmassnahmen sind in der Schweiz aufgrund der Ereignisse in Japan erforderlich?
In der Schweiz sind derzeit keine zusätzlichen Strahlenschutzmassnahmen erforderlich.

Ist es zurzeit in der Schweiz sinnvoll, Jodtabletten einzunehmen?
Es gibt keinen Grund für Personen in der Schweiz, Jodtabletten einzunehmen. Die Einnahme von Jodtabletten kommt nur als Notfallmassnahme im Falle erhöhter Radiojodkonzentration in Frage. Von der unnötigen Einnahme der  Jodtabletten wird abgeraten. Auch das Kaufen von Jodtabletten ist nicht erforderlich. Die Schweiz verfügt über genügend Jodtabletten, die im Notfall sehr schnell an die ganze Bevölkerung verteilt werden könnten.
 

. Fragen und Antworten zu Import und Reisen

Link vorhanden „Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Japan, vom 23.03.2011: Fragen und Antworten zu Import und Reisen“ (http://www.bag.admin.ch/themen/strahlung/11680/11681/11722/index.html?lang=de)


Kann ich in der Schweiz problemlos Produkte (Lebensmittel, Waren) aus Japan konsumieren?
Nach heutigem Kenntnisstand können sämtliche Produkte wie Lebensmittel und Gegenstände ohne jegliche Einschränkungen konsumiert und verwendet werden.

Wie wird sichergestellt, dass keine kontaminierten Produkte in die Schweiz gelangen?
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass importierte Waren aus Japan in Zukunft aufgrund des Reaktorunfalls mit radioaktiven Stoffen kontaminiert sein könnten. Beim Import in die Schweiz werden Waren zum Teil auf Radioaktivität überprüft. Falls es Hinweise geben sollte, dass bestimmte Warengruppen mit radioaktiven Stoffen kontaminiert sind, können die Aufsichtsbehörden BAG und SUVA gezielte Stichprobenmessungen veranlassen. Dieses Vorgehen wurde in der Vergangenheit auch beim Auftreten von kontaminierten Stahlprodukten angewendet. Hinweise zu möglicherweise kontaminierten Waren gibt es beispielsweise aus den grossen europäischen Häfen, welche zum Teil alle eingehenden Waren auf Radioaktivität überprüfen und Befunde über internationale Netzwerke weiterleiten.
Welches sind die Kontaminationsrichtwerte von Waren?
Bei der Beurteilung radioaktiver Kontamination auf der Oberfläche von Gegenständen empfiehlt es sich, die Richtwerte anzuwenden, welche auch zum Versand und Transport von radioaktivem Gefahrgut gelten. Dabei gelten nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) Kontaminationsrichtwerte von 4Bq/cm2 für Beta- und Gammastrahler und 0,4Bq/cm2 für Alphastrahler.

Gibt es Einschränkungen für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Japan?
Nein, es gibt zurzeit keine Einschränkungen für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Japan. Das BAG erhält Informationen über die täglichen Lebensmittelimporte aus Japan von der Oberzolldirektion. Die Schweiz importiert verhältnismässig wenig Lebensmittel aus Japan. Das Bundesamt für Gesundheit hat schwerpunktmässige Lebensmittelkontrollen am Zoll angeordnet. In den kommenden Tagen und Wochen werden stichprobenmässig verschiedene Importe von Lebensmitteln aus Japan in spezialisierten Laboratorien auf erhöhte Radioaktivitätswerte untersucht.

In Japan wird vor dem Konsum von mit radioaktiven Stoffen verunreinigtem Spinat, Milch und Trinkwasser gewarnt. Gilt diese Warnung auch für die Schweiz?
Nein, diese Warnung gilt für die lokale Bevölkerung in Japan. Diese Produkte sind nicht für den Export in die Schweiz bestimmt. Die Behörden in der Schweiz behalten die Importe aus Japan im Auge

Welche Strahlenschutzmassnahmen sind für Personen, die aus Japan in die Schweiz einreisen, erforderlich?
Derzeit gibt es keinen Anlass, besondere Strahlenschutzmassnahmen bei der Einreise in die Schweiz vorzunehmen. Insbesondere besteht für Personen, die sich nie innerhalb der Evakuierungszone aufgehalten haben, kein Verdacht auf eine radioaktive Kontamination. Einreisende, die sich in der evakuierten Zone aufgehalten haben, sind aufgefordert, sich beim BAG unter der Nummer 031 322 96 14 zu melden.

Geht von einer verstrahlten Person aus dem Krisengebiet, welche in die Schweiz einreist, eine Gefahr aus?
War diese Person nur einer externen Bestrahlung ausgesetzt, so strahlt die Person selber danach nicht. Bei einer Kontamination oder Inkorporation kann eine Strahlung von diesen Personen ausgehen. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die aufgenommene Radioaktivität zu einer Gefährdung von Drittpersonen führt.

Ich möchte nach Japan reisen. Was muss ich beachten?
Wir bitten Sie, die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zu beachten.
Ich reise in den ostasiatischen Raum. Soll ich Jodtabletten kaufen und mitnehmen? Wie und wann soll ich sie einnehmen?
Es ist sicher sinnvoll, Jodtabletten dabeizuhaben, wenn Sie direkt nach Japan reisen. Die Tabletten sollten jedoch ausschliesslich auf Anweisung der örtlichen Behörden eingenommen werden. Eine vorbeugende Einnahme ist nicht sinnvoll.

Radioaktivitätsmessungen


Grundlagen und Begriffe


Infoline BAG
031 322 97 28
Über Juerg Walter Meyer 403 Artikel
Geburtstag 22. November 1937 Geschlecht Männlich Interessiert an Männern und Frauen Sprachen Schwizerdütsch, Deutsch, Schweizer Französisch und Englisch Politische Einstellung Liberalismus Meine politischen Ansichten und Ziele:Förderung der, Forderung nach und Durchsetzung der Eigenverantwortlichkeit. Liberal, – der Staat ist jedoch kein Nachtwächterstaat. Post, öffentlicher Verkehr sind Staatsaufgaben; diese und andere Staatsaufgaben kann er delegieren – Kontrolle ist besser als Vertrauen. – Generell: K-Kommandieren, K-Kontrollieren, K-Korrigieren – unter Inkaufnahme dass man als unangenehm empfunden werden kann. – Unabhängige Justiz, die ihre Entscheide nach Erlangung der Rechtskraft auch durchsetzen kann; keine Einsparungen bei der Polizei. – öffentliche Schulen, dreigliedrige Oberstufe. Nur die besten gehen auf ein Gymnasium; Matur = Reifezeugnis für Studium; Studiengebühren an den Hochschulen und Universitäten – ausgebautes Stipendienwesen. Prüfen, welche Aufgaben des Staates dem BWLer-Massstab ausgesetzt werden können. „Gewinn“ ist nur ein Massstab für das Funktionieren eines Staatswesens. In gewissen Bereichen – Schulen – BWL-Einfluss wieder zurückfah Kontakt Nutzername rhoenblickjrgmr(Twitter) Facebook http://facebook.com/juergwalter.meyer Geschichte nach Jahren 1960 Hat einen Abschluss von ETH Zürich 1956 Hat begonnen hier zur Schule zu gehen: ETH Zürich 1950 Hat einen Abschluss von Realgymnasium 1937 Geboren am 22. November 1937