Abwarten, ob die Behauptung der F.A.Z. "Auf verlorenem Posten" zutrifft


Mein Leserbrief an die F.A.Z:

Abwarten

Jürgen Dunsch berichtet in der F.A.Z. vom 22.06. über die zweimalige und damit endgültige Ablehnung der „Lex USA“ durch den Nationalrat, die grosse Kammer des eidgenössischen Parlamentes. Zu diesem Entscheid haben vor allem die Schweizerische Volkspartei, die Freisinnige Partei.Die Liberalen und die Sozialdemokraten beigetragen. Bereits im Titel „Auf verlorenem Posten“ formuliert er die Konsequenzen der Ablehnung, so wie er sie sieht – siehe unten.

Diese Sicht der Dinge bedarf der Korrektur: Es ist nicht so, wie Herr Dunsch schreibt, dass sich „das Parlament in Bern noch gegen Amerika stemmt“ und die „Banken anders denken“.

Der Entscheid des Nationalrates auf Nichteintreten auf das vom Bundesrat (Exekutive) den Räten vorgelegte dringliche Bundesgesetz, gefolgt von der Erklärung der Wirtschaftskommissionen von National- und Ständerat und dem Plenum beider Räte gibt ein klares Signal an den Bundesrat und die USA, die hängigen Probleme rechtsstaatlich korrekt gestützt auf Artikel 271 StGB zu lösen. Der Bundesrat allein verfügt über alle Informationen des US-Programms für die Banken. Er kann, er muss dieses in eigener Kompetenz und ohne Notrecht umsetzen. Der Bundesrat hat keine andere Wahl, er muss nun handeln.

Sicher ist, dass der Bundesrat bis zu seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien eine Lösung diskutieren wird, wie die Banken innerhalb des geltenden Rechts Daten an die USA liefern können. Dies kündigte Bundesratssprecher André Simonazzi am 21. Juni an. Im Vordergrund stehen zwei Möglichkeiten: Der Bundesrat könnte in Form einer Verordnung eine Sammelbewilligung erlassen, die es den Banken ermöglicht, im Rahmen des Programms mit der US-Justiz zu kooperieren. Ebenfalls denkbar wären Einzelbewilligungen.

Die Schweizer Banken haben volkswirtschaftlich gesehen, ein bedeutend kleineres Gewicht als von ihnen selbst behauptet: Nicht 17 sondern rund 5 Prozent des BIP tragen sie zur Wirtschaftsleistung der Schweiz bei. Die „Banken mögen anders denken“ – jedoch, sie müssen nun den Mist, den sie in den USA jahrelang angezettelt haben selber mit eigener Kraft und auf eigene Kosten entsorgen. Das Parlament kommt ihnen nicht zur Hilfe. Die Annahme der Minder-Initiative (Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei») sowie die bevorstehende Volksabstimmung über die «1:12-Initiative für gerechte Löhne» beschreiben die Stimmung eines grossen Teils des Schweizervolkes gegenüber Bankern in den Geschäftsleitungen und den oberen Manager-Etagen, die nur noch ihre Boni im Auge hatten und gegenüber Verwaltungsräten, die auch mehr an ihre Tantiemen als an ihre Aufgaben und Pflichten gedacht haben. Apropos „1:12-Initiative“: Sie muss als zu enggefasst und daher die Wirtschaft der Schweiz schädigend vom Volk abgelehnt werden.

Für Deutsche ist es kaum nachvollziehbar, dass das Parlament auf eine von der Bundeskanzlerin/der Bundesregierung als wichtig, als dringlich erachtete Vorlage – z.B. Vorlagen zur „Euro-Rettung“ – gar nicht eintritt, nicht diskutiert.

E-Mail des Verfassers des F.A.Z.-Artikels:

Sehr geehrter Herr Meyer

Ihre Zuschrift wurde an mich weitergeleitet, und ich habe sie mit Interesse gelesen. Allerdings will die Redaktion in Frankfurt auf einen Abdruck verzichten. Ich vermute, das hat mit der komplizierten Materie zu tun, zu welcher der Leser nur schwer einen Zugang findet.

Für heute freundliche Grüsse

Dr. Jürgen Dunsch, Korrespondent für die Schweiz, Frankfurter Allgemeine Zeitung

Artikel:

F.A.Z., Samstag, den 22.06.2013 Politik 1, verfasst von Jürgen Dunsch

Link: http://www.faz.net/e-paper/#FAZ/2013-06-22/1/2659270

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Auf verlorenem Posten

Das Parlament in Bern stemmt sich noch gegen Amerika. Die Schweizer Banken denken anders.

Zuweilen kann doch sein, was nicht sein darf. In der kleinen Schweiz hat es das Parlament gewagt, sich gegen das große Amerika zu stemmen. Es geht um die „Lex Amerika“, um die Frage, inwieweit die Eidgenossenschaft es den Banken erlauben soll, sich aus ihrer Rolle als Gehilfen amerikanischer Steuerhinterzieher zu winden. Dazu müsste es erlaubt werden, dass massenweise Unterlagen über Bankmitarbeiter und externe Beteiligte wie Anwälte und Treuhänder über den Atlantik geschickt werden dürfen. Die Abgeordneten der großen Kammer haben sich mit großer Mehrheit dagegen entschieden. Seitdem werden die üblichen Klischees beschworen: David gegen Goliath – oder, etwas landestypischer: Wilhelm Tell gegen einen Gessler mit Sternenbanner.

In der Steuerfrage prallen zwei Welten aufeinander. Die Schweizer, die ohnehin – wegen der EU – im Gefühl einer latenten Bedrohung ihrer Eigenständigkeit befangen sind, fühlen sich von den Amerikanern rücksichtslos in die Zange genommen. Man hilft ihnen, zum Beispiel als diplomatische Vertretung in Iran, und was ist der Dank? Doch der Gegensatz reicht noch tiefer. Die Schweizer empfinden ihre jährliche Steuererklärung bis heute als Willensbekundung des Souveräns, seinen Beitrag für die Staatsausgaben zu leisten, nachdem er in Volksabstimmungen über Grundsätze und Höhe der Zahlungen entschieden hatte. Die Steuererklärungen werden kontrolliert. Das ist die steuerpolitische Seite der bodenständigen Demokratie der Schweiz, zu der es auch gehört, dass die Steuervermeidung unter ihren eigenen Bürgern nicht bis ins Letzte bekämpft und verfolgt wird. Der Schweizer Staat bewahrt seine Bürger damit, so sieht man es hier, vor allzu intensiven Schnüffeloperationen – und vor der Logik von „Reichensteuern“ von 75 Prozent wie in Frankreich und ähnlichen Zumutungen, die Abwehr einschließlich solche gesetzwidriger Art provozieren. Die Steuermoral gilt in der Schweiz dennoch, oder gerade deshalb, als besonders hoch.

Die Amerikaner wiederum können nicht verstehen, dass die Schweizer auch nur einen Tropfen Schweiß zum Schutz von Steuerhinterziehern verschwenden. Schließlich höhlten diese Schlaumeier die Grundlagen demokratischer Gesellschaften aus. Wiewohl sie in ähnlich langen demokratischen Traditionen leben wie die Schweizer und obwohl auch die Amerikaner für eine Steuerpolitik mit Augenmaß stehen, haben sie für die vom Parlament in Bern gepflegte Schweizer Steuermoral kein Verständnis.

Bedrängt von Amerika und den vereinigten Schuldenstaaten von Europa, bewegt sich die Eidgenossenschaft aber in einer Welt, in der ihre hergebrachten Werte immer weniger zählen. Die Privatsphäre wird zum Auslaufmodell, staatliche Interventionen bilden keine Ausnahme mehr, sondern sind die Regel geworden. „Starke Schultern“ zeugen nicht mehr von der Stabilität eines Gemeinwesens über Generationen hinweg, sondern fordern zur Umverteilung auf. Auch in Zürich und Genf, wenn man so will: In der Schweizer „Wall Street“ ist deshalb längst eine andere Ära angebrochen, die sich von der Schweizer „Main Street“ entfernt hat.

In der Vergangenheit konnten sich die Schweizer Banken auf die Souveränität ihres Landes verlassen. Ausländische Nachforschungen prallten am Bankgeheimnis ab. In Zürich und Genf wurde andererseits nicht groß nach der Herkunft zugeflossener Gelder gefragt. Schwarzgeld anzunehmen war außerdem legal. Aus dem 1935 gesetzlich verankerten „Bankkundengeheimnis“, wie die offizielle Bezeichnung heißt, hatten die Geldhäuser nach dem Zweiten Weltkrieg ein lukratives Geschäftsmodell gestrickt, von dem die ganze Schweiz profitierte.

Doch der Privatbankier Hans Bär urteilte schon 2004, das Bankkundengeheimnis mache die Banken fett, aber impotent. Die Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche, welche die Schweiz heutzutage im internationalen Vergleich überdurchschnittlich beachtet, brachten einen ersten tiefen Einschnitt. Schon vor sechs Jahren begannen die Vereinigten Staaten dann, den steuerlichen Machenschaften der UBS und, daran anschließend, denjenigen weiterer Schweizer Banken den Garaus zu machen. Zwei Jahre nach dem Fall UBS stimmte die Schweiz unter internationalem Druck der Amtshilfe für ausländische Behörden beim Verdacht von Steuerhinterziehung zu.

Inzwischen hat sich die Lage noch einmal grundlegend gewandelt. Die Schweizer Banken haben mit dem so lange gehätschelten Bankgeheimnis gar nicht mehr viel am Hut. Für sie ist das ein Spielfeld geworden, auf dem sich vielleicht noch Politiker tummeln. Immer deutlicher zeichnet sich ab: Die Banken haben kaum noch Vorbehalte gegen den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen – zumindest bezogen auf die Industrieländer der OECD. Mögen sich doch diese mit der Flut an Unterlagen über die Grenzen hinweg beschäftigen, so die herrschende Meinung. Die Geldhäuser wollen vor allem Ballast abwerfen, die Marktzugänge im Ausland sichern und die Neureichen aus Osteuropa, Nahost und Asien anlocken. Die Banken ziehen damit nur die Konsequenz daraus, dass die Schweiz gegenüber den Vereinigten Staaten klein beigeben wird müssen. Denn Verbündete sind nicht in Sicht.

Rhoenblicks Kommentar:

Es stellt sich die Frage, ob die F.A.Z. als deutsche Zeitung – EU(!) – es sich wünscht, dass die Schweiz scheitert: „Auf verlorenem Posten“ steht auf der Frontseite!

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Über Juerg Walter Meyer 406 Artikel
Geburtstag 22. November 1937 Geschlecht Männlich Interessiert an Männern und Frauen Sprachen Schwizerdütsch, Deutsch, Schweizer Französisch und Englisch Politische Einstellung Liberalismus Meine politischen Ansichten und Ziele:Förderung der, Forderung nach und Durchsetzung der Eigenverantwortlichkeit. Liberal, – der Staat ist jedoch kein Nachtwächterstaat. Post, öffentlicher Verkehr sind Staatsaufgaben; diese und andere Staatsaufgaben kann er delegieren – Kontrolle ist besser als Vertrauen. – Generell: K-Kommandieren, K-Kontrollieren, K-Korrigieren – unter Inkaufnahme dass man als unangenehm empfunden werden kann. – Unabhängige Justiz, die ihre Entscheide nach Erlangung der Rechtskraft auch durchsetzen kann; keine Einsparungen bei der Polizei. – öffentliche Schulen, dreigliedrige Oberstufe. Nur die besten gehen auf ein Gymnasium; Matur = Reifezeugnis für Studium; Studiengebühren an den Hochschulen und Universitäten – ausgebautes Stipendienwesen. Prüfen, welche Aufgaben des Staates dem BWLer-Massstab ausgesetzt werden können. „Gewinn“ ist nur ein Massstab für das Funktionieren eines Staatswesens. In gewissen Bereichen – Schulen – BWL-Einfluss wieder zurückfah Kontakt Nutzername rhoenblickjrgmr(Twitter) Facebook http://facebook.com/juergwalter.meyer Geschichte nach Jahren 1960 Hat einen Abschluss von ETH Zürich 1956 Hat begonnen hier zur Schule zu gehen: ETH Zürich 1950 Hat einen Abschluss von Realgymnasium 1937 Geboren am 22. November 1937