1 Wussten Sie, dass… die Kirchen- und Religionsgemeinschaften von der Grundsteuer befreit sind?
Ferner genießen die Kirchen Vergünstigungen im Kosten und Gebührenrecht und sind vor der gesetzlich zulässigen Enteignung kirchlicher Liegenschaften geschützt.
2 Wussten Sie, dass…die Kirchen ihre Arbeit nicht nur durch die Kirchensteuer finanzieren, also durch die Mitgliedsbeiträge der Gläubigen, sondern dass sie vom Staat kräftige finanzielle Zuschüsse erhalten?
Allein das Land BadenWürttemberg zahlt den Kirchen jährlich über 100 Millionen Euro für die Gehälter der Bischöfe, Priester, Pfarrer usw. Das Geld erhalten sie zusätzlich zu den Kirchensteuern, also von allen Steuerzahlern, auch jenen, die keiner Kirche angehören.
Ferner entstehen dem Staat durch die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer Einnahmeverluste von rund 3,4 Milliarden Euro jährlich.
3 Wussten Sie, dass…die Kirchen darauf bestehen, dass diese Staatsleistungen entsprechend den Gehaltserhöhungen aufgestockt werden, die von den Gewerkschaften durchgesetzt wurden?
Sie selber aber betrachten Arbeitskämpfe in kirchlichen Einrichtungen als unzulässig und behindern die gewerkschaftliche Tätigkeit.
Sie erkennen die Tarifverträge nicht an und lassen auch keine Betriebsräte zu. Und wer aus der Kirche austritt oder einen Geschiedenen heiratet oder gar einen Andersgläubigen oder Atheisten, fliegt raus.
4 Wussten Sie, dass… die Kirchen und ihre Sozialwerke zwar viele soziale Einrichtungen betreiben, aber gar nicht aus dem Kirchenvermögen oder mit der Kirchensteuer finanzieren?
Der Caritasverband und das Diakonische Werk finanzieren ihre Arbeit zu 98 Prozent mit Staats oder Versicherungsgeld – die Kirchen tragen ganze 2 Prozent der Lasten.
Entgegen der landläufigen Meinung erhalten die vielen kirchlichen Krankenhäuser und Altenheime von den Kirchen überhaupt kei en Zuschuss, denn die laufenden Betriebsausgaben (Personal und Sachkosten) dieser Einrichtungen werden durch die Krankenversicherungen, die Investitionskosten durch die Länder finanziert.
Bei konfessionellen Kindergärten und Kindertagesstätten liegt der finanzielle Anteil der Kirchen im Mittel gerade mal bei 10 Prozent.
5 Wussten Sie, dass… die Kirchen beim Religionsunterricht in den staatlichen Schulen sowie bei der Ausbildung des Priester- und Pfarrernachwuchses an den theologischen Fakultäten der Unis das alleinige Sagen haben und dass dies aus Steuermitteln bezahlt wird?
An den theologischen Fakultäten dürfen keine Lehrkräfte gegen den Willen der Kirchen arbeiten und der Staat ist verpflichtet, Professoren zu entfernen, die dem Erzbischof nicht passen.
Sogar an zwei Lehrstühlen für Philosophie und Geschichte der Universität Freiburg dürfen die Professoren nur mit Zustimmung des Erzbischofs ernannt werden (Konkordatslehrstühle).
Beim Religionsunterricht beschränkt sich das staatliche Aufsichtsrecht auf die Beachtung des Stundenplans, die Einhaltung der Unterrichtszeit sowie die Wahrung der Schulordnung.
6 Wussten Sie, dass… die Kirchen aufgrund von Verträgen aus dem 19. Jahrhundert Anspruch darauf haben, dass der Staat die Kosten für den Bau und die Instandhaltung vieler Pfarrhäuser und Kirchen trägt?
Dem Land BadenWürttemberg – und damit allen Steuerzahlern! – obliegt die Baulast an rund 1100 „kirchlichen Lastengebäuden“, davon sind 533 bewohnte Pfarrhäuser.
Allein die Sanierung für die Kirche St. Johann in Freiburg kostete 2,65 Millionen Euro; davon musste das Land 2,09 Millionen Euro tragen, die Kirche nur 7,5%.
Staatsleistungen an die Kirchen in Baden-Württemberg:
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(Quelle: Mittelfristiger Finanzplan 20082012, Land BadenWürttemberg)
Staatsleistungen in Mio. Euro gemäß Staatskirchenvertrag von 2007:
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Geschätze Mindereinnahmen des Landes BW
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Wir beziehen uns nach Möglichkeit auf amtliche und kirchliche Quellen und solche, die man im Internet nachlesen kann. Überzeugen Sie sich selbst. Sie werden staunen
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– Landtag von BadenWürttemberg, Drucksache 12/897 vom 14.1.1997 http://www.landtagbw.de/WP12/Drucksachen/0000/12_0897_d.pdf – Grundsteuergesetz vom 7.8.1973: § 3 Abs. 1 Nr. 46 Im Internet unter http://www.sadaba.de/GSBT_GrStG.html#Pa_3 |
2 | – Römischkatholische Kirchenvereinbarung BadenWürttemberg vom 31.10.2007, Artikel 1 Abs. 35. Gesamtbetrag 2009: 50,1 Mio. Euro.– Evangelischer Kirchenvertrag BadenWürttemberg vom 17.10.2007, Art. 25 Abs. 3. 2009: Gesamtbetrag 51,3 Mio. Euro. Beides unter: http://www.landtagbw.de/WP14/Drucksachen/1000/14_1940_d.pdf– DER SPIEGEL Nr. 49/2001, 3.12.2001 http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=20899199&top=SPIEGEL |
3 | – Römischkatholische Kirchenvereinbarung (s.o. Nr. 2), Art. 1 Absatz 6– Evangelischer Kirchenvertrag (s.o. Nr. 2), Art. 25 Absatz 4– Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, Art. 5. http://www.ordinariatfreiburg.de/download/rechtgro.pdf– Ver.di Publik: Unter Gottes Dach.Im Internet unter http://publik.verdi.de/2008/ausgabe_04/gewerkschaft/schwerpunkt/seite_4/A0– ,Die Ärzte sind unzufrieden, die Arbeitgeber stur.’ Dt. Ärzteblatt 2007; 104 (45) Im Internet unter http://www.aerzteblatt.de/V4/archiv/artikel.asp?id=57469 |
4 | – Carsten Frerk: Caritas und Diakonie in Deutschland, Aschaffenburg, Alibri 2005– Bericht der Forschungsgruppe Weltanschauung, Im Internet unter http://fowid.de/fileadmin/datenarchiv/Kirchenquote.pdf– Deutscher Caritasverband: Finanzierung katholischer Krankenhäuser.
Im Internet unter http://www.kirchensteuer.de/krankenhaeuser/dbk_kath.html – Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg: Finanzierung der Kindergärten. Im Internet unter http://www.ordinariatfreiburg.de/76.0.html |
5 | – Evangelischer Kirchenvertrag (s.o. Nr. 2), Art. 3– Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhle und dem Freistaat Baden vom 12.10.1932, Art. X sowie Schlussprotokoll zu Art. IX. Im Internet unter http://www.kirchenrecht.org/disziplinen/baden.htm– Rechnungshof BadenWürttemberg, Auslastung der theologischen Fakultäten, Denkschrift 2005. http://www.rechnungshof.badenwuerttemberg.de/fm7/974/B025_2005.pdf |
6 | – Bundesverwaltungsgericht, Urteil zum Fortbestand von Baulasten, 5.2.2009 (7 C 11.08). Im Internet unter http://www.dnoti.de/DOC/2009/7c11_08.pdf– Staatshaushaltsplan BadenWürttemberg 2007/08, S. 117. http://www.statistikbw.de/shp/200708/pages/epl%2012/epl_12.pdf– ,Pfarrhäuser in Landeseigentum’, Landtag von BadenWürttemberg, Drucksache 14/2914 vom 6.6.2009. http://www.landtagbw.de/wp14/drucksachen/2000/14_2914_d.pdf– ‚Gerüste im Gotteshaus’, Badische Zeitung vom 30.8.2007.– ‚St. Johann für 2,65 Mio. saniert’, Badische Zeitung vom 18.3.2008 |
Hinweise, wie Sie aus der Kirche austreten können, finden Sie unter http://www.ibka.org/node/769
Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte insbesondere die Weltanschauungsfreiheit und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen.
Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.
IBKA Regionalverband Freiburg c/o Arno Ehret Merzhauser Str. 145 b
79100 Freiburg www.ibka.org/freiburg
Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V., IBKA Regionalverband Freiburg
Rhoenblicks Kommentar:
Fazit: Die deutschen Kirchen schwimmen im Geld. Die katholische Kirche zeigt sich knausrig bei der Entschädigung der Opfer der Heerschar pädophiler Priester. Die lutherische Kirche meint, die Leser der FAZ und anderer Zeitungen mit ihrer Zeitschrift „Chrismon“ beglücken zu müssen.
In der Schweiz ist die Situation der Kirchen – Gott sei Dank – nicht so beschämend.
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