Kirchen – Unglaublich aber wahr. Die Kirchen werden vom Staat finanziert

Sechs Punkte zum Nachdenken – die Leserin, der Leser möge bedenken, dass den Kirchen jährlich Millionen von Kirchensteurn zufliessen. Nicht nur die Gläubigen bezahlen Kirchensteuer, dafür dürfen sdie in die Kirche gehen, sondern auch Firmen haben die Kirchensteuer zu bezahlen!

1 Wussten Sie, dass…  die Kirchen- und Religions­gemeinschaften von der Grund­steuer befreit sind?
Grundsteuerfrei sind nicht nur die Wohnungen von Bischöfen, Pries­tern und Kirchendienern, sondern auch der übrige, riesige Grundbe­sitz – der gesamte land­- und forst­ wirtschaftliche Besitz der Kirchen sowie ihre innerstädtischen Grund­ stücke – bis hin zu den von den Kir­chen verpachteten Gaststätten!
Ferner genießen die Kirchen Ver­günstigungen im Kosten­ und Gebührenrecht und sind vor der gesetzlich zulässigen Enteig­nung kirchlicher Liegenschaften geschützt.
 
2 Wussten Sie, dass…die Kirchen ihre Arbeit nicht nur durch die Kirchensteuer finanzie­ren, also durch die Mitgliedsbei­träge der Gläubigen, sondern dass sie vom Staat kräftige finanzielle Zuschüsse erhalten?
Allein das Land Baden­Württem­berg zahlt den Kirchen jährlich über 100 Millionen Euro für die Gehälter der Bischöfe, Priester, Pfarrer usw. Das Geld erhalten sie zusätzlich zu den Kirchensteuern, also von allen Steuerzahlern, auch jenen, die kei­ner Kirche angehören.
Ferner entstehen dem Staat durch die  steuerliche  Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer Einnahmever­luste von rund 3,4 Milliarden Euro jährlich.
3 Wussten Sie, dass…die Kirchen darauf bestehen, dass diese Staatsleistungen ent­sprechend den Gehaltserhöhun­gen aufgestockt werden, die von den Gewerkschaften durchgesetzt wurden?
Sie selber aber betrachten Arbeits­kämpfe in kirchlichen Einrichtungen als unzulässig und behindern die gewerkschaftliche Tätigkeit.
Sie erkennen die Tarifverträge nicht an und lassen auch keine Betriebs­räte zu. Und wer aus der Kirche austritt oder einen Geschiedenen heiratet oder gar einen Andersgläu­bigen oder Atheisten, fliegt raus.
4 Wussten Sie, dass… die Kirchen und ihre Sozialwerke zwar viele soziale Einrichtungen betreiben, aber gar nicht aus dem Kirchenvermögen oder mit der Kirchensteuer finanzieren?
Der Caritasverband und das Diako­nische Werk finanzieren ihre Arbeit zu 98 Prozent mit Staats­ oder Ver­sicherungsgeld – die Kirchen tra­gen ganze 2 Prozent der Lasten.
Entgegen der landläufigen Mei­nung erhalten die vielen kirchlichen Krankenhäuser  und Altenheime von  den  Kirchen  überhaupt  kei­ en Zuschuss, denn die laufenden Betriebsausgaben (Personal­ und Sachkosten) dieser Einrichtungen werden durch die Krankenversi­cherungen, die Investitionskosten durch die Länder finanziert.
Bei konfessionellen Kindergärten und Kindertagesstätten liegt der finanzielle Anteil der Kirchen im Mittel gerade mal bei 10 Prozent.
5 Wussten Sie, dass… die Kirchen beim Religionsun­terricht  in den staatlichen Schulen sowie bei der Ausbildung des Priester-­ und Pfarrernachwuchses an den theologischen Fakultäten der Unis das alleinige Sagen ha­ben und dass dies aus Steuermitteln bezahlt wird?
An den theologischen Fakultäten dürfen keine Lehrkräfte gegen den Willen der Kirchen arbeiten und der Staat ist verpflichtet, Professoren zu entfernen, die dem Erzbischof nicht passen.
Sogar an zwei Lehrstühlen für Philosophie und Geschichte der Universität Freiburg dürfen die Professoren nur mit Zustimmung des Erzbischofs ernannt werden (Konkordatslehrstühle).
Beim Religionsunterricht be­schränkt sich das staatliche Auf­sichtsrecht auf die Beachtung des Stundenplans, die Einhaltung der Unterrichtszeit sowie die Wahrung der Schulordnung.
6 Wussten Sie, dass… die Kirchen aufgrund von Verträgen aus dem 19. Jahrhun­dert Anspruch darauf haben, dass der Staat die Kosten für den Bau und die Instandhaltung vieler Pfarr­häuser und Kirchen trägt?
Dem Land Baden­Württemberg – und damit allen Steuerzah­lern! – obliegt die Baulast an rund 1100 „kirchlichen Lastengebäu­den“, davon sind 533 bewohnte Pfarrhäuser.
Allein die Sanierung für die Kirche St. Johann in Freiburg kostete 2,65 Millionen Euro; davon musste das Land 2,09 Millionen Euro tragen, die Kirche nur 7,5%.

 
Staatsleistungen an die Kirchen in Baden-Württemberg:

Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Mio Euro

97,5

99,5

99,5

103,2 104,7 106,3
zum Vorjahr 0,00% 2,05% 0,00% 3,72% 1,45% 1,53%

 

(Quelle: Mittelfristiger Finanzplan 2008­2012, Land Baden­Württemberg)
Staatsleistungen in Mio. Euro gemäß Staatskirchenvertrag von 2007:

(=“Gesetz zu dem Evangelischen Kirchenvertrag Baden­Württemberg und zu der Römisch­katholischen Kirchenvereinbarung Baden­ Württemberg“)
Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012
ELK Baden 13,09 13,29 13,29 13,79
ELK Württemb. 35,77 36,33 36,33 37,68
Bistum FR 24,24 24,62 24,62 25,28
Bistum RS 24,33 24,72 24,72 25,63
Summe: 97,43 98,96 98,96 102,38

 

ev. Stift

1,67

1,71

1,77

1,88

1,99

2,07

kath. Stift

1,06

1,08

1,1

1,13

1,15

1,17

 

Geschätze Mindereinnahmen des Landes BW

(Quelle: http://www.landtag­bw.de/WP14/Drucksachen/4000/14_4508_D.PDF)
Jahr 2009 2010 2011 2012
Mio Euro

­700

­1740 ­1812 ­2005
zum Vorjahr 100,00% ­148,57% ­4,14% ­10,65%

 

­Wir beziehen uns nach Möglichkeit auf amtliche und kirchliche Quellen und solche, die man im Internet nachlesen kann. Überzeugen Sie sich selbst. Sie werden staunen

1

– Landtag von Baden­Württemberg, Drucksache 12/897 vom 14.1.1997 http://www.landtag­bw.de/WP12/Drucksachen/0000/12_0897_d.pdf

– Grundsteuergesetz vom 7.8.1973: § 3 Abs. 1 Nr. 4­6

Im Internet unter http://www.sadaba.de/GSBT_GrStG.html#Pa_3

2 – Römisch­katholische Kirchenvereinbarung Baden­Württemberg vom 31.10.2007, Artikel 1 Abs. 3­5. Gesamtbetrag 2009: 50,1 Mio. Euro.– Evangelischer Kirchenvertrag Baden­Württemberg vom 17.10.2007, Art. 25 Abs. 3. 2009: Gesamtbetrag 51,3 Mio. Euro. Beides unter: http://www.landtag­bw.de/WP14/Drucksachen/1000/14_1940_d.pdf– DER SPIEGEL Nr. 49/2001, 3.12.2001 http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=20899199&top=SPIEGEL
3 – Römisch­katholische Kirchenvereinbarung (s.o. Nr. 2), Art. 1 Absatz 6– Evangelischer Kirchenvertrag (s.o. Nr. 2), Art. 25 Absatz 4– Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, Art. 5. http://www.ordinariat­freiburg.de/download/recht­gro.pdf– Ver.di Publik: Unter Gottes Dach.Im Internet unter http://publik.verdi.de/2008/ausgabe_04/gewerkschaft/schwerpunkt/seite_4/A0– ,Die Ärzte sind unzufrieden, die Arbeitgeber stur.’ Dt. Ärzteblatt 2007; 104 (45) Im Internet unter http://www.aerzteblatt.de/V4/archiv/artikel.asp?id=57469
4 – Carsten Frerk: Caritas und Diakonie in Deutschland, Aschaffenburg, Alibri 2005– Bericht der Forschungsgruppe Weltanschauung, Im Internet unter http://fowid.de/fileadmin/datenarchiv/Kirchenquote.pdf– Deutscher Caritasverband: Finanzierung katholischer Krankenhäuser.

Im Internet unter http://www.kirchensteuer.de/krankenhaeuser/dbk_kath.html

– Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg: Finanzierung der Kindergärten. Im Internet unter http://www.ordinariat­freiburg.de/76.0.html
– Die finanzielle Verflechtung von Staat und Kirche, BfG Augsburg. Im Internet unter http://www.kirchensteuer.de/verflechtung.html

5 – Evangelischer Kirchenvertrag (s.o. Nr. 2), Art. 3– Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhle und dem Freistaat Baden vom 12.10.1932, Art. X sowie Schlussprotokoll zu Art. IX. Im Internet unter http://www.kirchenrecht.org/disziplinen/baden.htm– Rechnungshof Baden­Württemberg, Auslastung der theologischen Fakultäten, Denkschrift 2005. http://www.rechnungshof.baden­wuerttemberg.de/fm7/974/B025_2005.pdf
6 – Bundesverwaltungsgericht, Urteil zum Fortbestand von Baulasten, 5.2.2009 (7 C 11.08). Im Internet unter http://www.dnoti.de/DOC/2009/7c11_08.pdf– Staatshaushaltsplan Baden­Württemberg 2007/08, S. 117. http://www.statistik­bw.de/shp/2007­08/pages/epl%2012/epl_12.pdf– ,Pfarrhäuser in Landeseigentum’, Landtag von Baden­Württemberg, Drucksache 14/2914 vom 6.6.2009. http://www.landtag­bw.de/wp14/drucksachen/2000/14_2914_d.pdf– ‚Gerüste im Gotteshaus’, Badische Zeitung vom 30.8.2007.– ‚St. Johann für 2,65 Mio. saniert’, Badische Zeitung vom 18.3.2008

Hinweise, wie Sie aus der Kirche austreten können, finden Sie unter http://www.ibka.org/node/769

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte  ­ insbesondere die Weltanschauungsfreiheit ­und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen.
Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes  Denken fördern und über die gesellschaftliche  Rolle von Religion aufklären.

 IBKA Regionalverband Freiburg c/o Arno Ehret Merzhauser Str. 145  b

79100 Freiburg www.ibka.org/freiburg
Internationaler  Bund der Konfessionslosen  und Atheisten  e.V., IBKA Regionalverband   Freiburg
Rhoenblicks Kommentar:
Fazit: Die deutschen Kirchen schwimmen  im Geld. Die katholische Kirche zeigt sich knausrig bei der Entschädigung der Opfer der Heerschar pädophiler Priester. Die lutherische Kirche meint, die Leser der FAZ und anderer Zeitungen mit ihrer Zeitschrift „Chrismon“ beglücken zu müssen.
In der Schweiz ist die Situation der Kirchen – Gott sei Dank – nicht so beschämend.
[Kirche], [Kirchen], [Staat], [die Kirchen werden vom Staat finanziert]
 

Über Juerg Walter Meyer 405 Artikel
Geburtstag 22. November 1937 Geschlecht Männlich Interessiert an Männern und Frauen Sprachen Schwizerdütsch, Deutsch, Schweizer Französisch und Englisch Politische Einstellung Liberalismus Meine politischen Ansichten und Ziele:Förderung der, Forderung nach und Durchsetzung der Eigenverantwortlichkeit. Liberal, – der Staat ist jedoch kein Nachtwächterstaat. Post, öffentlicher Verkehr sind Staatsaufgaben; diese und andere Staatsaufgaben kann er delegieren – Kontrolle ist besser als Vertrauen. – Generell: K-Kommandieren, K-Kontrollieren, K-Korrigieren – unter Inkaufnahme dass man als unangenehm empfunden werden kann. – Unabhängige Justiz, die ihre Entscheide nach Erlangung der Rechtskraft auch durchsetzen kann; keine Einsparungen bei der Polizei. – öffentliche Schulen, dreigliedrige Oberstufe. Nur die besten gehen auf ein Gymnasium; Matur = Reifezeugnis für Studium; Studiengebühren an den Hochschulen und Universitäten – ausgebautes Stipendienwesen. Prüfen, welche Aufgaben des Staates dem BWLer-Massstab ausgesetzt werden können. „Gewinn“ ist nur ein Massstab für das Funktionieren eines Staatswesens. In gewissen Bereichen – Schulen – BWL-Einfluss wieder zurückfah Kontakt Nutzername rhoenblickjrgmr(Twitter) Facebook http://facebook.com/juergwalter.meyer Geschichte nach Jahren 1960 Hat einen Abschluss von ETH Zürich 1956 Hat begonnen hier zur Schule zu gehen: ETH Zürich 1950 Hat einen Abschluss von Realgymnasium 1937 Geboren am 22. November 1937